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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)

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Die Verordnung zur Datenerfassung und -übermittlung für die Sozialversicherung regelt die spezifischen Anforderungen an die Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten durch die Sozialversicherungsträger. Sie legt fest, welche Daten erfasst werden müssen, die Fristen für die Übermittlung und die technischen Standards, die eingehalten werden müssen. Ziel ist es, einen einheitlichen und effizienten Prozess zu gewährleisten, der die rechtlichen Vorgaben und den Datenschutz berücksichtigt.

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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV), ohne Autor

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2013
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