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Anfechtung im Falle der Kongruenz
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Die Studienarbeit behandelt die Haftung des Schuldners gegenüber seinen Insolvenzgläubigern und die Zusammensetzung der Insolvenzmasse gemäß §35 InsO. Sie erläutert, dass Vermögensgegenstände, die dem Schuldner zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zuzurechnen sind, zur Insolvenzmasse gehören, während zuvor veräußerte Gegenstände nicht mehr dazugehören. Zudem wird die Möglichkeit des Insolvenzverwalters thematisiert, solche veräußerten Gegenstände unter bestimmten Voraussetzungen durch Insolvenzanfechtung zurückzuholen. Die Arbeit bietet eine fundierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen im Insolvenzrecht.
Buchvariante
2015, paperback
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