Außerstreitverfahren
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Das österreichische zivilgerichtliche Verfahren ist von einer Dualität geprägt: Nicht alle Zivilsachen werden im klassischen Zivilprozess abgehandelt – bestimmte bürgerlichrechtliche Materien sind verfahrensmäßig dem Außerstreitverfahren zugeordnet. Nach dem heutigen Verständnis bestehen zwei völlig gleichberechtigte und voneinander unabhängige zivilprozessuale Verfahren nebeneinander. Dieser Entwicklung trägt das AußStrG 2003 Rechnung, das ab 1.1.2005 an die Stelle des AußStrG 1854 getreten ist. Vor allem die Regelung personen-, familien- und erbrechtlicher Beziehungen ist im Außerstreitverfahren angesiedelt, dem daher große praktische Bedeutung zukommt. Das Skriptum ist ein idealer Lernbehelf für Studierende der Rechtswissenschaften und juristische Berufsanwärter. Auch für den interessierten Praktiker ist es bestens geeignet. Das praktische Stichwortverzeichnis erleichtert die rasche Auffindung gesuchter Rechtsbegriffe. Die zahlreichen Beispiele und Übersichten runden die umfassende, aber dennoch kurze und verständliche Darstellung ab.