Das Investitionshilfegesetz von 1952. Wirtschaftlicher Wiederaufbau in der BRD
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf der Grundlage des Gesetzestextes von 1952, unterschiedlicher Wirtschaftsdaten und Rückbezug auf differenzierte Forschungsbeiträge soll diese Arbeit untersuchen, inwieweit, so die These, sich das Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (1952) als ein Instrument funktionierender und effektvoller Investitionshilfe erwies, insbesondere im Hinblick auf das schwerindustriell geprägte Nordrhein-Westfalen. Dafür wird zunächst die wirtschaftliche Sonderrolle der Grundstoffindustrie betrachtet. Es folgen einige Anmerkungen zum Investitionshilfegesetz selbst, seinen Kritikern und damit möglichen politisch-gesellschaftlichen und vor allem ideologischen Problemhorizonten. Im nächsten Schritt wird sich den ökonomischen Konsequenzen systematisch angenähert, indem die volkswirtschaftliche Wirkungsweise sowohl auf einer Metaebene als auch spezifisch nach Regionen und Wirtschaftszweigen erläutert wird. Anschließend werden die Erkenntnisse resümiert. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges erfuhr die Wirtschaft der späteren Bundesrepublik Deutschland einen Zusammenbruch von nie gekannten Ausmaßen . Für den folgenden wirtschaftlichen Aufschwung wurde neben der Währungs- und Wirtschaftsreform vor allem die Etablierung der sozialen Marktwirtschaft unter Bundeskanzler Konrad Adenauer und Finanzminister Ludwig Erhard verantwortlich gemacht. Die Grundstoffindustrie blieb jedoch hinter dieser Entwicklung zurück. Vielmehr ging von ihr die Gefahr aus, die positive wirtschaftliche Entwicklung in der Frühphase der Bundesrepublik durch ihr drohende Produktionsengpässe zu gefährden. An dieser Stelle setzt das 1952 verabschiedete Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft an, dessen Ziel es war, den Investitionsbedarf der Grundstoffindustrie - auch Engpassindustrien genannt - zu decken, um das Wirtschaftswachstum nicht zu hemmen. Inwieweit dieses Bestreben gelungen ist, auf welcher Grundlage dieser hoheitliche Eingriff in die Wirtschaftssphäre basierte und welche ökonomischen Konsequenzen respektive mögliche volkswirtschaftliche Problemstellungen sich aus dem Gesetz ergaben, insbesondere für das schwerindustriell geprägte Ruhrgebiet, sind Fragen, unter die sich diese Arbeit stellt.