Die englische 'private company limited by shares'. Geeignet für deutsche Gründer?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Limited gründen günstig und einfach in der Saison für Sparfüchse innerhalb von 24 Stunden zu Paketpreisen zwischen EUR 29,90 und EUR 199,00 und schon breitet sich der Haftungsschutzschild über dem Privatvermögen der Gründer aus. So oder so ähnlich lauten diverse Angebote von sogenannten Gründungsagenturen, deren Webseiten bei der Suche nach dem Begriff limited im Internet zu Hauf unter den ersten Suchergebnissen ausgewiesen werden. Während der Gründung eines Unternehmens mit deutscher Rechtsform nahezu automatisch die Assoziation von Bürokratie und Langwierigkeit anhaftet, scheint die Gründung einer private company limited by shares (nachfolgend aus Gründen der besseren Lesbarkeit: limited ) ähnlich problemlos zu sein, wie der Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Sämtliche erforderlichen Tätigkeiten - insbesondere den Kontakt zu englischen Behörden - verspricht die Gründungsagentur zu übernehmen, so dass selbst Defizite in der englischen Sprache nicht als Hindernis erscheinen. Zusammen mit der erzielbaren Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen dürfte gerade diese geschilderte Unkompliziertheit des Gründungsverfahrens starke Anziehungskraft auf Existenzgründer und Unternehmer ausüben. Allerdings findet sich auf den Webseiten der Gründungsagenturen häufig wenig belastbar wirkendes Material zu eventuellen Risiken sowie der Rechtsform als solcher, sodass deren Auftritt teilweise schon marktschreierische Züge annimmt. Diese Arbeit beschäftigt sich daher im Folgenden zunächst mit den Grundzügen der limited und schließt nach einer Analyse ihrer positiven und negativen Aspekte für ausschließlich in Deutschland tätige Unternehmen mit einem Ausblick.