Kartellrechtliche Grenzen marktbeherrschender Unternehmen auf dem Tankstellenmarkt
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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein Wirtschaftsbereich erfährt - besonders zu Zeiten hoher Preise - derart mediale sowie politische Aufmerksamkeit und steht zumeist zur Ferienzeit und vor Feiertagen im Mittelpunkt von Kritik und Diskussionen wie die Mineralölkonzerne und deren Aktivität auf dem deutschen Tankstellenmarkt. In den Medien wird häufig spekuliert, dass die Mineralölkonzerne Preise absprechen und diese insbesondere vor Ferien und Feiertagen willkürlich erhöhen. Ein Beispiel hierfür stellt das Titelblatt des Spiegels dar, welches diesen Umstand in seiner Schlagzeile Das Benzinkartell - wie Öl-Konzerne die Spritpreise manipulieren widerspiegelt. Daneben beklagen sich mittelständische Mineralölunternehmen sowie freie Tankstellen darüber, dass die Mineralölkonzerne Kraftstoffe an ihren eigenen Stationen günstiger an den Endverbraucher verkaufen als an die mittelständischen Mineralölunternehmen (Preis-Kosten-Schere). Das BKartA sah sich dadurch veranlasst, eine Sektoruntersuchung für den Bereich Kraftstoffe einzuleiten. Während der Sektoruntersuchung ist das BKartA zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei den führenden fünf großen Mineralölkonzernen, im Folgenden Big Five genannt, um ein marktbeherrschendes Oligopol handelt, was wiederum zur Folge hat, dass das unternehmerische und wirtschaftliche Handeln der Mineralölkonzerne durch das BKartA eingeschränkt werden kann. Hierbei handelt es sich bspw. um die Untersagung von Fusionen oder Übernahmen von Tankstellen etc. Daher soll in dieser Arbeit das Ermittlungsverhalten des Bundeskartellamtes besonders kritisch betrachtet werden. Das deutsche Kartellrecht umfasst mehr als nur die medial bekannten Preis-absprachen. Diese sind gem. § 1 GWB verboten, da nach dem Wortlaut Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken, verboten sind. Das BKartA hat im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Kraftstoffe festgestellt, dass Erkenntnisse hinsichtlich der Preisabsprachen unter den Mineralölkonzernen nicht vorliegen. Deshalb erübrigt sich eine Überprüfung möglicher Verstöße nach § 1 GWB. [...]