Die EU-Handels- und Entwicklungspolitik nach dem Abkommen von Cotonou
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik, Note: 1,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 23. Juni 2000 unterzeichneten die Europäische Union (EU) und Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP) ein neues handels- und entwicklungspolitisches Kooperationsabkommen: das Partnerschaftsabkommen von Cotonou. Die nach ihrem Unterzeichnungsort im westafrikanischen Benin benannte Vereinbarung steht für den erklärten politischen Willen, die Wahrung vertragspolitischer Kontinuität mit tiefgreifenden und unumgänglichen Neuerungen zu verbinden. Sie tritt damit an die Stelle der im Februar 2000 ausgelaufenen Lomé-Konvention, die über 25 Jahre die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den Entwicklungsländern des Südens bestimmt hat. In den letzten Jahrzehnten mit immer weiterreichenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet, hat sich die EU längst von ihrer ursprünglichen Rolle als reine Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedet und ist zu einem international handelnden Akteur avanciert, der sich an Prozessen zur Beilegung globaler Probleme beteiligt. Was den afrikanischen Kontinent betrifft, so gerät aber fast ausschließlich die handels- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit in die öffentliche Aufmerksamkeit: Bis Ende Juni 2008 wollten die EU auf der einen und die afrikanischen Staaten auf der anderen Seite sog. EPAs unter Dach und Fach bringen. Die Handelskooperation kommt allerdings nicht voran, da WTO-Beschlüsse zur Liberalisierung und entsprechende Maßnahmen seitens der EU zu Verstimmungen auf afrikanischer Seite führen: Kleinbauern befürchten den Zusammenbruch lokaler Produktionszweige, ein Sinken der Ernährungssouveränität sowie eine noch stärkere Abhängigkeit von Europa. Gleichzeitig fordern afrikanische Länder eine Aufhebung der Subventionen für die europäische Landwirtschaft und der Exportsubventionen für Agrarprodukte. Insgesamt betrachtet geben die Vertragsbedingungen der EPAs Anlass zu der Befürchtung, dass sich die Situation der betroffenen Staaten nicht verbessern, sondern erheblich verschlechtern wird. Die These dieser Arbeit ist folglich, dass aus dem Verständnis der EU als ein »global player« eine Erwartungshaltung erwachsen ist, der die europäische Handels- und Entwicklungspolitik (inklusive handelsrelevanter Bereiche der Agrarpolitik) bislang nur sehr unzureichend gerecht wurde. Zu oft leidet diese an einer Diskrepanz und zu deutlich klafft ein Loch zwischen formulierten Ansprüchen und politischen Realitäten. Exemplarisch wird dies im Rahmen dieser Arbeit am Fallbeispiel Kamerun verdeutlicht.