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Institutionen sind zeitlich, sachlich und sozial generalisierte Verhaltenserwartungen und bilden als solche die Struktur sozialer Systeme. Insofern - und nur insofern - sind sie moglicher Gegenstand rechtlicher Positivierung. Zugleich sind sie als Strukturkomponenten der Frage nach ihrer Funktion in der Sozialordnung ausgesetzt, die ihrerseits eine gedankliche Kontrolle des Vorgangs der Rechtspositivierung ermoglicht. Auf diesem Zusammenhang beruht unsere These, daa eine Grundrechtsanalyse mit den Mitteln der strukturell-funktionalen Systemtheorie die Grundrechtsdogmatik befruchten konnte.
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Grundrechte als Institution, Niklas Luhmann
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- Erscheinungsdatum
- 1974
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