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Wissenschaftstheorie und Lehre der "praktischen Jurisprudenz" auf deutschen Universitäten an der Wende zum 19. [neunzehnten] Jahrhundert
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Der modernen Rechtswissenschaft ist der Begriff von „praktischer Jurisprudenz“ verloren gegangen - sie wird weder von Hochschullehrern wissenschaftlich bearbeitet, noch auf Universitäten gelehrt. Diese Arbeit geht den Gründen für diese Eliminierung nach. Im Mittelpunkt steht dabei der Wandel der Wissenschaftstheorie an der Wende zum 19. Jahrhundert, der zu dem modernen Verständnis von Rechtswissenschaft geführt hat. Die Abhandlung versucht daher, die Entwicklung dieser Wissenschaftstheorie und ihrer erkenntnistheoretischen Grundlagen auf breiterer Grundlage als bisher geschehen darzustellen.
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1979
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