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Die rechtliche Betreuung des Bürgers nach dem Sozialgesetzbuch
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Gegenstand der Untersuchung sind die sozialrechtlichen Nebenpflichten des Leistungsträgers zur Beratung und Erteilung von Informationen sowie zu sonstiger Hilfestellung und Sorgfalt gegenüber dem Bürger und zur Rücksichtnahme auf seine leistungsbezogenen Interessen. Diese Pflichten werden den Sozialrechtsverhältnissen zugeordnet, die im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch bestehen. Soweit hier gesetzliche Vorschriften fehlen, werden Grundsätze und allgemeine Regeln erstellt, nach denen sich unter Obligationsgesichtspunkten individuelle Nebenpflichten herleiten lassen. Anschließend wird ein System zur Regelung der Rechtsfolgen eines Pflichtverstoßes aufgezeigt und die Rechtswegfrage erörtert.
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1980
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