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Widerrechtlicher Streik und Abwehraussperrung

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Im Bereich sogenannter Regelungsstreitigkeiten ist der rechtmässige Arbeitskampf «ultima ratio» zur tarifvertraglichen Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung. Ausserhalb dieses Autonomiebereiches ist der widerrechtlich bestreikte Arbeitgeber regelmässig auf gerichtsschutz- bedürftigte Abwehrmöglichkeiten reduziert, denn es gilt der Grundsatz vom Vorrang des Rechtsweges. Einstweiliger Rechtsschutz steht zur Verfügung. Der Einsatz kollektiver Abwehrmittel wie Aussperrung und Lohnverweigerung nach Betriebsrisikogrundsätzen muss in dem Masse selbstschutzweise einsetzbar sein, in dem ein Schutzdefizit erkannt wird. Notwehr- und Notstandsbestimmungen rechtfertigen unter gewissen Voraussetzungen diese kollektive Arbeitgeberreaktion, die nicht nur auf aktuell streikende Arbeitnehmer zu begrenzen ist.

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1983

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