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Anwendungsbereich und Grenzen des Parlamentsauflösungsrechts nach dem Bonner Grundgesetz
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Mit Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 2. 1983 wurde die von Bundeskanzler Kohl auf den Weg gebrachte Auflösung des 9. Deutschen Bundestages als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die vorliegende Arbeit untersucht auf dem Hintergrund dieser höchst umstrittenen verfassungsgerichtlichen Entscheidung den Anwendungsbereich und die Grenzen des grundgesetzlichen Parlamentsauflösungsrechts und geht dabei insbesondere der Frage nach, ob das als Krisenbewältigungsinstrument konzipierte Auflösungsrecht - ungeachtet der jeweiligen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse - dazu geeignet ist, als Mittel zur Herbeiführung von Bundestagsneuwahlen zu dienen.
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1985
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