Die Bekämpfung des Bestechungsunwesens im Wirtschaftswettbewerb in der Bundesrepublik Deutschland und in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
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Das Bestechungsunwesen verfälscht den freien Leistungswettbewerb. Rechtliche Unterschiede in der Bekämpfung dieser Unsitte in den EG-Staaten bedeuten unterschiedliche Wettbewerbschancen im Gemeinsamen Markt. Um den Leistungswettbewerb in der EG funktionsfähig zu erhalten, muss gegen das Bestechungsunwesen einheitlich vorgegangen werden. Dies setzt zunächst die Feststellung der im EG-Bereich geltenden Rechtsverhältnisse auf diesem Gebiet voraus. Dabei ist eine vorrangige Behandlung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland wegen der besonderen gesetzlichen Regelung und wegen der Einführung in die rechtlichen Problemkreise angezeigt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach einer vergleichenden Würdigung der nationalen Rechtssysteme, einen Vorschlag für eine Harmonisierungsrichtlinie zur Bekämpfung des Bestechungsunwesens, wie sie der Rat der Europäischen Gemeinschaften erlassen könnte, zu unterbreiten.