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Präventivschutz der Gesellschafter-, Gläubiger- und Arbeitnehmerinteressen beim Eintritt einer französischen Kapitalgesellschaft in einen Konzern

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Die berechtigte Hochachtung des ausländischen Juristen vor dem bundesdeutschen Konzernrecht darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die vorhandenen Normen den betroffenen Personengruppen im Stadium der Konzernbildung keinen Interessenschutz zu gewähren vermögen. Das bundesdeutsche Konzernrecht ist statisch angelegt; Rechte und Pflichten werden erst nach der Entstehung des Unternehmensverbundes geregelt, die beim Erwerb der Kontrolle auftauchenden Rechtsprobleme bleiben hingegen nicht berücksichtigt. Die auf die Rechtsvergleichung bezugnehmende Lehre trifft die Feststellung, dass der Prozess der Konzernbildung regelungsbedürftig ist. Zum Verständnis des angeschnittenen Problems trägt das französische Recht wesentlich bei, indem es Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit Fragen des konzern- und konzernarbeitsrechtlichen Präventivschutzes vermittelt.

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1986

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