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Naturalrestitution als Schadensersatz bei deliktischer Verletzung der Ehre

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Die Rechtsprechung gewährt in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil des Schrifttums Entschädigung als Schadensersatz bei deliktischer Verletzung der Ehre; der Verfasser untersucht hier zunächst die Stringenz der rechtlichen dogmatischen Herleitung dieser Ansicht, um anschliessend die Möglichkeiten des in Rechtsprechung und Lehre bislang wenig beachteten Weges des Schadensersatzes durch Naturalrestitution im Sinne des 249 BGB einer eingehenden Würdigung zu unterziehen. Im weiteren werden die übrigen Rechtsbehelfe bei Ehrverletzungen dargestellt und in ihrem praktischen Wert dem zuvor für die Naturalrestitution gefundenen Ergebnissen gegenübergestellt.

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1985

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