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Bookbot

Marc Amstutz

    10. Jänner 1962
    Kritische Systemtheorie
    Das Fusionsgesetz: Bewährungsprobe nach dem 8. Jahr
    Globale Unternehmensgruppen
    Konzernorganisationsrecht
    Kollektive Marktbeherrschung im europäischen Wettbewerbsrecht
    Evolutorisches Wirtschaftsrecht
    • Als Instrument der Oligopolkontrolle hat die Europäische Kommission die kollektive Marktbeherrschung eingeführt. Ist diese jedoch ökonomisch hinreichend fundiert? Marc Amstutz zeigt, daß die Grundlagen des Wettbewerbsbeschränkungsrechts korrigiert werden müssen. Anhand der Neuen Industrieökonomie weist er nach, daß sich das Konzept der kollektiven Marktbeherrschung noch weitgehend nach dem statischen Denken der neoklassischen Ökonomik richtet. Deshalb kann damit die Bildung von Oligopolmacht nicht mit der in der Praxis erforderlichen Zuverlässigkeit vorausgesagt werden. Marc Amstutz untersucht daraufhin die Vorzüge der evolutorischen Ökonomik im Vergleich zur Neoklassik. Soll das Wettbewerbsbeschränkungsrecht auch in Zukunft die von ihm erwarteten Leistungen erbringen, so muß dringend versucht werden, dieses Rechtsgebiet anhand evolutorischer Grundlagen zu dynamisieren.

      Kollektive Marktbeherrschung im europäischen Wettbewerbsrecht
    • Globale Unternehmensgruppen

      Geschichte und Zukunft des europäischen Konzernrechtes

      Das 2013 ergangene Impacto Azul -Urteil des Gerichtshofs hat endlich klar gemacht, wie ungenügend die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) für transnationale Unternehmensgruppen in der Union bislang verwirklicht wurde. Das neue Bewusstsein für dieses Problem hat zu deutlichen Verschiebungen im europäischen Konzernrechtsdenken geführt. Das traditionelle Schutzkonzept für beherrschte Unternehmen und Außenstehende entpuppte sich als unfähig, in dieser Hinsicht eine Lösung zu bringen. Denn eine solche kann lediglich gefunden werden, wenn eine Antwort darauf gegeben wird, wie sich gleichmäßige Bedingungen der Konzernbildung und ‑leitung im Binnenmarkt herstellen lassen. Das hat zur Einsicht geführt, dass das angestrebte Ziel eines globalen Konzernrechts nur über eine Wende vom konzernrechtlichen Schutzansatz zum Konzernorganisationsrecht zu erreichen ist. Marc Amstutz untersucht, wie den gegenwärtigen Konzerngesetzgebungsarbeiten in der Union diese Wende rechtsdogmatisch gelingen kann.

      Globale Unternehmensgruppen
    • Der vorliegende Band ist dem Fusionsgesetz gewidmet und nimmt einige Schwerpunkte daraus ins Visier. Behandelt werden insbesondere die Fusion, die Spaltung, der Numerus Clausus, die Klagemöglichkeiten sowie die Vermögensübertragung. Die grundlegende Veränderung, welche das Gesellschaftsrecht durch das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Fusionsgesetz durchgemacht hat, wird aus der Sicht der Praxis, einschliesslich der Behörden, geschildert. Der Band möchte der praktischen und theoretischen Bedeutung des Fusionsgesetzes auf den Grund gehen und sie kritisch hinterfragen.

      Das Fusionsgesetz: Bewährungsprobe nach dem 8. Jahr
    • Kritische Systemtheorie

      Zur Evolution einer normativen Theorie

      • 406 Seiten
      • 15 Lesestunden

      Welche Parallelen und Differenzen gibt es zwischen der Systemtheorie und kritischen Theoriekonzepten von Bauman, Bourdieu, Foucault, Frankfurter Schule und Marx? Welche normativen Haltepunkte existieren in den gesellschaftlichen Funktionssystemen Wirtschaft, Recht und Politik, die gesellschaftliche Emanzipation möglich machen? Das kritisch-emanzipative Potenzial der Systemsoziologie Niklas Luhmanns ist unausgeschöpft. Dieser Band macht den Auftakt für Suchbewegungen, die die systemtheoretische Gesellschaftstheorie an kritische Theorien heranführen.

      Kritische Systemtheorie
    • Der Basler Kommentar erläutert ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich fundiert die 63 Artikel des KG. Die zugehörigen Verordnungsbestimmungen (VKU, SVKG, GebV-KG und GR) werden jeweils bei den entsprechenden KG-Artikeln abgedruckt und erörtert. Die Schwerpunkte der Erläuterungen liegen vor allem auf der Praxis der Wettbewerbskommission und der Gerichte, die umfassend aufgearbeitet wird. Die Besonderheit des Werkes liegt in der Darstellung der ökonomischen Grundlagen, um ein besseres Verständnis der kartellgesetzlichen Rechtsanwendung zu fördern.

      Kartellgesetz
    • Der Handkommentar zum Schweizer Privatrecht erscheint auch in der 4. Auflage in insgesamt zehn handlichen Bänden. Als Nachschlagewerk für den Rechtsalltag deckt er weite Teile des Privatrechts ab (ZGB, OR, IPRG etc.). Die 4. Auflage behandelt alle bis zum Erscheinungsdatum beschlossenen Änderungen. Insbesondere fanden die Aktienrechtsrevision und die Anpassungen zur Umsetzung der «Ehe für alle» in die Kommentierungen Eingang. Hinzu kommen Hinweise auf die aktuellste kantonale und bundesgerichtliche Rechtsprechung. Die namhafte Herausgeber- und Autorenschaft garantiert eine hochwertige Qualität. Der Handkommentar zum Schweizer Privatrecht zeichnet sich durch seine Praxistauglichkeit aus und ist aufgrund seines griffigen Formats und der erstklassigen Kommentierungen unentbehrliches Arbeitsinstrument eines jeden Praktikers. Für alle, die den ZPO-Band bereits erworben haben, gibt es diesen Schuber mit neun Bänden und einem Platzhalter für den ZPO.

      Handkommentar zum schweizer Privatrecht
    • Soziales Vertragsrecht

      • 94 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Der Entscheid BGE 129 III 35 hat in der Lehre eine grosse Debatte ausgelöst. Die Schuljurisprudenz hat das Urteil des Bundesgerichts fast einhellig scharf kritisiert. Das vorliegende ZSR-Beiheft setzt sich ebenfalls kritisch mit diesem Urteil auseinander. Im Gegensatz zur Schuljurisprudenz wird das Urteil des Bundesgerichts als ein entscheidender Schritt in Richtung hin zu einem Funktionswandel des Privatrechts interpretiert, der durch die zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft bedingt ist. Anhand einer historischen Analyse wird aufgezeigt, dass die Funktion des Privatrechts in einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft nicht in der Gewährleistung der Privatautonomie der Marktteilnehmer bestehen kann, sondern im rechtlichen 'Verfassen' der unterschiedlichen Handlungsbereiche der Zivilgesellschaft. Damit wandelt sich das Privatrecht hin zu einem 'Zivilverfassungsrecht' der polykontexturalen Gesellschaft. Die dogmatischen Konsequenzen, die aus einem solchen Funktionswandels folgen, werden abschliessend anhand des Rechtsinstituts des Kontrahierungszwanges aufgezeigt.

      Soziales Vertragsrecht