Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

André Pohlmann

    Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik
    Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
    Verfahrensrecht der Gemeinschaftsmarke
    Das Recht der Unionsmarke
    Wirkungsgradoptimierte Auslegung normalkraftbehafteter BLDC Scheibenläufermotoren zum Einsatz in Herzunterstützungssystemen
    • Im Rahmen dieser Arbeit wird ein Motorkonzept als Antrieb eines gering invasiv implantierbaren Linksherzunterstützungssystem angestrebt und entwickelt. Zwar stellt ein solches System nur einen Zwischenschritt zum vorher beschriebenen idealen Kunstherz dar, aber viele Anforderungen sind identisch. Generell sind dies eine ausreichende (Pump-)Leistung und eine Minimierung der Blutschädigung, bei einem geringen Bauraum. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird unter dem Einsatz von Optimierungsmethoden ein kompakter Antrieb konzipiert. Der gesamte Auslegungs- und Optimierungsprozess wird durch die Kapitel dieser Arbeit widergespiegelt, die wie folgt aufgebaut sind. Mit der Erklärung der Physiologie des menschlichen Kreislaufsystems und der relevanten Blutschädigungsmechanismen werden im anschließenden Grundlagenkapitel die Anforderungen und einzuhaltenden Rahmenbedingungen für eine Blutpumpenentwicklung hergeleitet. An bekannten Beispielen wird die historische Entstehung der bislang drei (je nach Literatur auch vier) Generationen von Herzunterstützungssystemen vorgestellt. Mit dem aktuellen Stand der Technik wird das noch offene Entwicklungspotential aufgezeigt und begründet.

      Wirkungsgradoptimierte Auslegung normalkraftbehafteter BLDC Scheibenläufermotoren zum Einsatz in Herzunterstützungssystemen
    • Zum Werk Das EU-Markenrecht ist umfangreich modernisiert worden. Infolgedessen trat am 1. Oktober 2017 eine neue Kodifizierung der Unionsmarkenverordnung (UMV) mit zahlreichen Änderungen in Kraft. Zeitgleich sind die Delegierte Verordnung (DVUM) und die Durchführungsverordnung (UMDV) wirksam geworden, die zudem beide im Frühjahr 2018 neu veröffentlicht werden. Die 2. Auflage erläutert in einer ausführlichen Gesamtdarstellung das materielle Recht der Unionsmarke sowie sämtliche Verfahren vor dem EUIPO und dem EuG/EuGH. Hierbei behandelt der Autor im ersten Teil das materielle Markenrecht. Zentrale Aspekte bilden absolute und relative Schutzhindernisse, die rechtserhaltende Benutzung, Besonderheiten bei der Durchsetzung der Unionsmarke sowie vermögensgegenständliche Fragen. Im zweiten Teil werden die Verfahren vor dem EUIPO (Anmeldeverfahren, Widerspruch, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sowie Beschwerde) und die Rechtsmittel vor dem Gerichtshof der EU dargestellt. Weitere Schwerpunkte sind die außeramtliche Einigung internationaler Markenkonflikte und Mediation. Das Werk ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet und vermittelt allen, die sich aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder zur Spezialisierung mit der Unionsmarke beschäftigen, einen umfassenden Überblick. Zahlreiche Beispiele, Praxishinweise und Checklisten erleichtern das Verständnis. Musterschriftsätze für Klagen vor dem EuG/EuGH und Musterverträge für gütliche Beilegungen von Markenstreitigkeiten runden das Bild ab. Zur Neuauflage Die zweite Auflage wurde aufgrund der Reform des EU-Markenrechts vollständig überarbeitet und stark erweitert. Zusätzlich zu den aktualisierten verfahrensrechtlichen Abschnitten wurde das Werk um einen materiellrechtlichen Teil ergänzt.

      Das Recht der Unionsmarke
    • Am 1. Januar 2002 ist die Schuldrechtsmodernisierung in Kraft getreten. Grundtatbestand der Haftung ist nach dem neuen Recht die zu vertretende Pflichtverletzung des Schuldners. Der neue Haftungstatbestand umfaßt die Fälle der culpa in contrahendo und der positiven Forderungsverletzung, wobei diese vorvertraglichen und vertraglichen Schutzpflichten erstmalig ausdrücklich im Gesetz verankert werden. André Pohlmann untersucht eine bestimmte Gattung von Schutzpflichten, nämlich die Aufklärungspflichten. Im ersten Teil der Arbeit beschäftigt er sich mit den dogmatischen Grundlagen vorvertraglicher und vertraglicher Aufklärungspflichten. Im zweiten Teil der Untersuchung nimmt er einzelne Aufklärungspflichten ins Visier, zu denen die Aufklärungspflichten im Falle anfänglicher Leistungshindernisse ebenso zählen wie vertragsspezifische Aufklärungspflichten des Verkäufers oder Unternehmers. André Pohlmann zeigt, daß die besonderen Haftungstatbestände des alten Rechts (die Garantiehaftung des Rechts- und Forderungsverkäufers, die Garantiehaftung im Falle anfänglichen Unvermögens oder die Haftung des arglistigen Verkäufers nach § 463 S. 2 BGB a. F.) sehr wohl ihre Berechtigung hatten, da sie eine Haftung auf den Nichterfüllungsschaden trotz einer lediglich auf das negative Interesse gerichteten Aufklärungspflichtverletzung gewährten. Demgegenüber versagt eine ausschließlich am Begriff der Pflichtverletzung orientierte Haftung in diesen Fällen, denn die zu vertretende Aufklärungspflichtverletzung führt bei konsequenter Beachtung des im § 249 S. 1 BGB zum Ausdruck gekommenen Kausalitätsprinzips lediglich zum Ersatz des negativen Interesses, nicht jedoch zum Ersatz des Nichterfüllungsschadens. Der Autor berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2002 bestehenden neuen Regelungen des BGB.

      Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
    • Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik

      Die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes am Beispiel einer ostdeutschen Großstadt

      • 104 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Inhaltsangabe:Einleitung: Gesundheitspolitik ist nach gängiger Auffassung in der Öffentlichkeit und in manchen Wissenschaftsbereichen Kostendämpfungspolitik im Krankenversorgungssystem (Rosenbrock 1998). Diese Politik findet fast ausschließlich auf Bundesebene zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Gesetzgeber statt. Die kommunale Ebene spielte aber schon lange vor Gründung der gesetzlichen Krankenversicherungen Ende des 19. Jahrhunderts eine wichtige Rolle im Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Die Bedrohung ganzer Bevölkerungen durch Seuchen und mangelnde Hygiene wurden auf der kommunalen Ebene durch die Vorläufer des heutigen Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erfolgreich bekämpft. Die Blütezeit des ÖGD reichte bis in die späten Jahre der Weimarer Republik (Labisch 1986). Die Bedeutung des ÖGD ist in der Bundesrepublik mehr und mehr geschwunden. Seine Aufgaben wurden im Sinne staatlicher Beschränkung auf subsidiäres Wirken niedergelassenen Ärzten übertragen. Gesundheit wird generell als individuell, nicht mehr öffentlich, gestaltbar aufgefasst (Trojan 1999). Aktuell lassen sich laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes zwei Entwicklungstrends des ÖGD ausmachen: ?Einerseits lassen knappe öffentliche Mittel die Forderung laut werden, den ÖGD noch weiter zu straffen und die Aufgaben der Gesundheitsfürsorge nach dem Subsidiaritätsprinzip noch weiter auf Vertragsärzte und freie Träger zu verlagern. Andererseits reift die Erkenntnis, dass das System der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige Gesundheitsprobleme ungelöst lässt, und dass es deshalb notwendig wäre, die Sozialhygiene nach Art des angloamerikanischen Public Health wiederzubeleben. Dadurch wird der ÖGD wieder an Bedeutung gewinnen, wenn auch mit verändertem Aufgabenspektrum.? (StBA 1998) Der Öffentliche Gesundheitsdienst bildet nach Trojan nach wie vor den Hauptakteur kommunaler Gesundheitspolitik. Ferner behauptet er, dass der Entfaltungsmöglichkeiten des ÖGD zwar ?durch zentrale gesetzliche Vorgaben und knappe Ressourcen begrenzt? sind, aber in der Regel bedeutend mehr Handlungsspielraum besteht als heute genutzt wird. Die Frage nach kommunaler Gesundheitspolitik ist daher eng verknüpft mit der Frage nach der Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik zu erkunden zielt darauf, die Spielräume des ÖGD empirisch auszuloten. An ihn werden von Seiten der [ ]

      Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik