Konkretisierung der deliktsrechtlichen Generalklauseln
Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel des französischen, polnischen, schweizerischen und spanischen Rechts
- 302 Seiten
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Die Konkretisierung der deliktsrechtlichen Generalklauseln erfolgt mithilfe der Begriffe Schaden, Kausalität, Verschulden und Rechtswidrigkeit. Der Versuch wird unternommen, die Haftung ausschließlich durch die Auslegung dieser abstrakten und allgemeinen Haftungsbedingungen zu begrenzen. Eine solche Systemstruktur erweist sich jedoch als ineffizient. Sie führt zu einer normativen Hypertrophie des Systems. Was verloren geht, sind die wahren Argumente, die über die Haftungsfrage entscheiden. Sie verschwinden im Schatten des ständigen begrifflichen Spiels. Das Scheitern der traditionellen Systemstruktur erfordert die Suche nach möglichen Alternativen. Um die Anpassungsfähigkeit des Systems mit der Rechtssicherheit zu verbinden, schlägt der Autor ein System vor, das aus einer beweglichen Generalklausel und thematisch formulierten Einzelnormen besteht.
