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David Kraft

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    Apriorität und Positivität des Rechts nach Kant
    Die Politik des Wirtschaftswachstums
    • 2013

      Die Politik des Wirtschaftswachstums

      Eine empirische Untersuchung des Einflusses von Gewerkschaften und Regierungsparteien auf das Wirtschaftswachstum in den Mitgliedsstaaten der OECD

      Im Jahr 2013 angekommen, beobachten Wirtschaftswissenschaftler und Politikgelehrte merkliche Unterschiede im Wohlstandsniveau der industrialisierten OECD-Mitgliedsstaaten. Während einige Volkswirtschaften dieses Wirtschafts- und Entwicklungsbundes seit dem Ölpreisschock von 1973 so stark angewachsen sind, dass sie heute dazu in der Lage sind große Mengen an Staatsgeldern zu verleihen, droht anderen der Staatsbankrott. Wie können die ökonomischen Unterschiede zwischen den gleichermassen hochentwickelten wie auch demokratisch verfassten Staaten erklärt werden? Reichen Entwicklungsvorsprünge und Investitionsvolumina in Forschung und Entwicklung als Erklärungen aus? Oder haben auch die Markteingriffe der politischen Akteure dieser Demokratien einen mitbestimmenden Einfluss auf die unterschiedlichen Wachstumspfade? Um sich den Antworten auf diese Fragen anzunähern, testet diese Arbeit den Einfluss von Gewerkschaften und von wirtschaftspolitisch unterschiedlich ausgerichteten Regierungsparteien auf das langfristige Wirtschaftswachstum innerhalb der OECD

      Die Politik des Wirtschaftswachstums
    • 2011

      Gegenüber dem schon als Gemeinplatz gehandelten Verdikt, bei der Rechtslehre handele es sich um das Spätprodukt eines schon in seiner Denkkraft geschwächten, ja senilen Kant, haben die Monographien von Deggau (1983), Kersting (1984) und Ludwig (1985) den systematischen Rang von Kants Spätwerk in einer die anschließende Forschung bestimmenden Weise nachgewiesen. Die Untersuchung übertrifft sie, was den Nachweis der systematischen Geschlossenheit der Rechtslehre und ihr Zusammenstimmen mit Kants politischer Philosophie betrifft, noch einmal. Sie stellt erstmals Kants Lehre vom zivilen Ungehorsam als systematisch stimmiges Komplement der Rechtslehre im Kontext der Bedenken dar, welche die schlechthinnige Widerrechtlichkeit des gewaltsamen Widerstandes gegen den Staat nach Kant in der Kant-Forschung hervorgerufen hat. Ferner weist sie die volle Kompatibilität von Kants Rechtsbegriff mit seiner politischen Theorie nach und stellt sich dabei dem Problem, welcher Stellenwert im Ganzen von Kants praktischer Philosophie empirisch-konsequentialistischen Argumenten zukommt.

      Apriorität und Positivität des Rechts nach Kant