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Katharina Bader-Plabst

    Natur als Rechtssubjekt
    • Natur als Rechtssubjekt

      Die neuseeländische Rechtsetzung als Vorbild für Deutschland

      • 232 Seiten
      • 9 Lesestunden

      Das Buch analysiert die Möglichkeit der Normierung eigener Rechte der Natur in der deutschen Rechtsordnung. Als Inspiration hierzu wird der Vergleich zur Eigenrechtsgesetzgebung in Neuseeland gezogen. Neuseeland normierte als eines der ersten Länder der Welt eigene Rechte der Natur, indem das Land den Te Urewera Wald und den Whanganui Fluss als Rechtssubjekte gesetzlich anerkannte. Die Gesetzgebung wurde weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung gefeiert. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise liegt daher der Gedanke nahe, auch im deutschen Rechtssystem über die rechtliche Aufwertung der Natur nachzudenken. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind. Inhaltsverzeichnis Einleitung: Das Anthropozän Zeitalter Des Menschen.- Rechte Der Natur Als Ausdruck Der Mensch-Natur-Beziehung.- Aotearoa Neuseeland.- Deutschland.- Fazit.

      Natur als Rechtssubjekt