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Hans Kelsen

    11. Oktober 1881 – 19. April 1973

    Hans Kelsen war ein einflussreicher Jurist und Philosoph, dessen Werk das moderne Rechts- und Politikverständnis maßgeblich prägte. Bekannt für seine "Reine Rechtslehre" war er ein entschiedener Verteidiger der Demokratie, dessen Ideen sich auf Rechtswissenschaft, Philosophie und Gesellschaftstheorie erstreckten. Kelsens intellektuelle Beiträge hatten tiefgreifende Auswirkungen auf Bereiche, die von der Jurisprudenz bis zu den internationalen Beziehungen reichten, und etablierten ihn als führenden Denker seiner Zeit. Sein rigoroser Ansatz und seine Konzentration auf das Rechtsstaatsprinzip sind weiterhin zentral für zeitgenössische Diskussionen über Gerechtigkeit und Regierungsführung.

    Hans Kelsen
    Wer soll Hüter der Verfassung sein?
    Was ist Gerechtigkeit?
    Vom Wesen und Wert der Demokratie
    Reine Rechtslehre
    Reine Rechtslehre
    Allgemeine Theorie der Normen
    • 2024

      Hans Kelsen Werke

      Band 9: Veröffentlichte Schriften 1921-1923

      • 730 Seiten
      • 26 Lesestunden

      Kelsens Schriften aus den Jahren 1922 und 1923 beleuchten seine kritische Haltung zu Marxismus, Sozialismus und Bolschewismus, während er gleichzeitig die Entwicklung der Wiener Schule der Rechtstheorie dokumentiert. Besonders hervorzuheben sind drei Beiträge, die sich mit seinem eigenen Kreis beschäftigen. In der Vorrede zur Zweitauflage seiner Hauptprobleme der Staatsrechtslehre reflektiert Kelsen über die Errungenschaften seiner Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig wird er von Fritz Sander, einem talentierten Schüler, herausgefordert, der ihm in persönlichen und sachlichen Aspekten widerspricht.

      Hans Kelsen Werke
    • 2020

      Hans Kelsen Werke

      Band 8: Veröffentlichte Schriften 1922

      • 647 Seiten
      • 23 Lesestunden

      Der Kommentar von Kelsen, Froehlich und Merkl bietet eine umfassende Analyse der Bundesverfassung der Ersten Republik Österreich, die 2020 ihren hundertsten Geburtstag feiert. Entstanden aus der engen Zusammenarbeit der Autoren während der Verfassungsberatungen, gilt er als Klassiker und Standardwerk. Kelsen, ein prominenter Verfassungsrechtler und Berater des Staatskanzlers, präsentiert hier die grundlegenden Verfassungsgesetze von 1920, die den Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung regeln. Der Band schließt die Reihe der von Kelsen herausgegebenen Verfassungsgesetze ab und festigt seine Rolle in der jungen Republik.

      Hans Kelsen Werke
    • 2020

      Veröffentlichte Schriften 1920-1921

      Band 6: Veröffentlichte Schriften 1920-1921

      • 640 Seiten
      • 23 Lesestunden

      In den Jahren 1920 und 1921 ist Hans Kelsen eine zentrale Figur der Wiener Rechtswissenschaft, agiert als Verfassungsberater und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Trotz seiner zahlreichen Verpflichtungen zeigt er eine bemerkenswerte literarische Produktivität. Der Band dokumentiert seine vielfältigen Beiträge zu Themen wie der Verfassung der Ersten Republik, Demokratietheorie und Universitätspolitik. Besonders hervorzuheben sind drei Schriften: die einflussreiche Abhandlung zur Demokratie, eine Analyse des Verhältnisses von Staat und Recht sowie Kelsens erste umfassende Auseinandersetzung mit dem Marxismus.

      Veröffentlichte Schriften 1920-1921
    • 2019

      Allgemeine Staatslehre

      Studienausgabe der Originalausgabe 1925

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      Allgemeine Staatslehre
    • 2019

      Wer soll der Hüter der Verfassung sein?

      Abhandlungen zur Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit in der pluralistischen, parlamentarischen Demokratie

      Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz („negativer Gesetzgeber“) gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit „Volk“. Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz.

      Wer soll der Hüter der Verfassung sein?
    • 2017

      Reine Rechtslehre

      Mit einem Anhang: Das Problem der Gerechtigkeit (Studienausgabe der 2. Auflage 1960)

      5,0(1)Abgeben

      Nachdem die 1934 erschienene Erstauflage von Hans Kelsens Reine[r] Rechtslehre im Jahre 2008 als Studienausgabe erschienen ist, folgt nun im selben Format die Studienausgabe der Zweitauflage aus dem Jahre 1960. Zwischen den Auflagen 1934 und 1960 liegt nicht nur ein Vierteljahrhundert und ein Weltkrieg, sondern auch ein Umfangswachstum auf den fünffachen Wert und ein vielfältiger Reifungsprozess von Kelsens Allgemeiner Rechtslehre. Die Zweitauflage bildet zugleich Höhepunkt und Abschluss der sog. Klassischen Phase im rechtstheoretischen Werk Hans Kelsens. Überhaupt darf die auf Deutsch erschienene Zweitauflage, die in mehr als ein Dutzend andere Sprachen übersetzt worden ist, als die reifste und letzte geschlossene Darstellung der Reinen Rechtslehre gelten. Gemeinsam mit H.L.A. Harts Concept of Law (1961) stellt sie das wirkmächtigste Werk des modernen rechtstheoretischen Diskurses dar. Die vorliegende Studienausgabe enthält, anders als die seit 1992 publizierten Nachdrucke, auch den für das (Selbst-)Verständnis der Reinen Rechtslehre bedeutsamen Anhang zum Problem der Gerechtigkeit. Im Anmerkungsapparat sind darüber hinaus die aus Anlass der Übersetzung der Zweitauflage ins Italienische 1966 von Kelsen vorgenommenen Korrekturen am deutschen Text erstmals berücksichtigt worden.

      Reine Rechtslehre
    • 2008
      2,5(2)Abgeben

      Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz („negativer Gesetzgeber“) gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit „Volk“. Gerade der 'reine' Rechtslehrer Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz.

      Wer soll Hüter der Verfassung sein?
    • 2007

      Band 1 der Hans Kelsen Werke (HKW) enthält Kelsens Publikationen aus den Jahren 1905 bis 1910 und damit aus dessen „vorkritischer Phase“: beginnend mit der noch zu Studienzeiten verfassten Monographie „Die Staatslehre des Dante Alighieri“ (1905) über den seinerzeit einflussreichen „Kommentar zur österreichischen Reichsratswahlordnung“ (1907) bis hin zu einigen Buchbesprechungen, die im „Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“ im Jahre 1910 erschienen sind. In diesen Schriften präsentiert sich Kelsen noch ganz in den konventionellen Bahnen der zeitgenössischen Jurisprudenz. Nur Weniges deutet bereits zu dieser Zeit auf den die Rechtswissenschaft seiner Zeit radikal in Frage stellenden „Reinen Rechtslehrer“ hin. Seinen frühesten Veröffentlichungen vorangestellt sind biographische Zeugnisse Kelsens, darunter die lange als verschollen geltende Autobiographie aus dem Jahre 1947.

      Werke
    • 2007

      1907: - Eine Wahlrechtsreform des habsburgischen Österreich-Ungarn bringt die neue Reichsratswahlordnung RRWO, erstmals in Abkehr vom Zensus- und Kurienwahlrecht, noch ohne Frauenwahlrecht. - Hans Kelsen veröffentlicht beim Manz einen Kommentar zur neuen RRWO. 2007: - Eine Wahlrechtsreform des demokratischen Österreich bringt die Briefwahl und das Wahlalter von 16. - Der Kommentar von Hans Kelsen zur RRWO ist wieder verfügbar - als fotografischer Nachdruck, mit einem Nachwort von Gerhard Strejcek. 100 Jahre Entwicklung in Staat und Demokratie machen den Blick darauf, wie der „Jurist des Jahrhunderts“ das Wahlrecht seiner Zeit interpretierte, zur spannenden Zeitreise. Das Nachwort von Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek schafft mit einem Kurzabriss der seinerzeitigen politischen Verhältnisse die Bühne für diese erhellende Lektüre damaliger Kommentarkunst.

      Kommentar zur österreichischen Reichsratswahlordnung