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Allgemeine Staatslehre

Studienausgabe der Originalausgabe 1925

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Mit seiner "Allgemeine Staatslehre" reiht sich Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begrundet er mit ihr etwas grundsturzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe "Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft" erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift fur den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit. Sie stellt daruber hinaus - neun Jahre vor der Erstauflage der "Reine Rechtslehre" (1934) - die erste zusammenhangende Darstellung der "Reinen Rechtslehre" dar. Sie zeigt den 43jahrigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens.Kelsen zufolge sind die herkommlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen "durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung", sprich: Rechtsprobleme. Wahrend er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlagt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik.

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Allgemeine Staatslehre, Hans Kelsen

Sprache
Erscheinungsdatum
2019
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(Paperback)
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Titel
Allgemeine Staatslehre
Untertitel
Studienausgabe der Originalausgabe 1925
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Hans Kelsen
Erscheinungsdatum
2019
Einband
Paperback
Seitenzahl
1091
ISBN10
3161563956
ISBN13
9783161563959
Reihe
Beschreibung
Mit seiner "Allgemeine Staatslehre" reiht sich Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begrundet er mit ihr etwas grundsturzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe "Enzyklopadie der Rechts- und Staatswissenschaft" erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift fur den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit. Sie stellt daruber hinaus - neun Jahre vor der Erstauflage der "Reine Rechtslehre" (1934) - die erste zusammenhangende Darstellung der "Reinen Rechtslehre" dar. Sie zeigt den 43jahrigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens.Kelsen zufolge sind die herkommlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen "durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung", sprich: Rechtsprobleme. Wahrend er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlagt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik.