Dieses Buch, das Standardwerk der juristischen Methodenlehre, stellt in einem historisch-kritischen Teil die Entwicklung der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre in Deutschland in ihren wichtigsten Vertretern seit Savigny dar. Es behandelt sodann die Lehre vom Rechtssatz, die Bildung des rechtlichen Sachverhalts und die hierfür erforderlichen Beurteilungen, die Methoden der Gesetzesauslegung und der richterlichen Rechtsfortbildung, endlich die Begriffs- und Systembildung in der Jurisprudenz. Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erschienene umfangreiche Literatur und nimmt zu ihr Stellung. Weiter werden durch die Überarbeitung ein höheres Maß an Geschlossenheit und Verständlichkeit erreicht. Die Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, vor allem des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, verständlich und für die Praxis fruchtbar gemacht. Der Autor zeigt, daß die Jurisprudenz Methoden eines „wertorientierten“ Denkens entwickelt hat, die es ihr erlauben, auch da, wo notwendig Wertungen in die juristische Beurteilung einfließen, diese wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Karl Larenz Bücher
23. April 1903 – 24. Jänner 1993






Über die Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft
Vortrag gehalten vor der Berliner Juristischen Gesellschaft am 20. April 1966
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Hegels Zurechnungslehre und der Begriff der objektiven Zurechnung
- 109 Seiten
- 4 Lesestunden


