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Bookbot

Heinrich Scholler

    1. Jänner 1929 – 31. August 2015
    Beiträge zum Behinderten- und Rehabilitationsrecht
    Die Bedeutung des kanonischen Rechts für die Entwicklung einheitlicher Rechtsprinzipien
    Westliches Recht in der Republik Türkei 70 Jahre nach der Gründung
    Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht
    Die Interpretation des Gleichheitssatzes als Willkürverbot oder als Gebot der Chancengleichheit
    Höhere und weiterführende berufliche Bildung für Blinde und Sehbehinderte in einer sich wandelnden Arbeitswelt
    • 2010

      Es handelt es sich bei diesem Werk um Material, das man als „Motive“ der neuen mongolischen Gesetzgebung bezeichnen könnte. Daher war es auch ein besonderes Anliegen, nicht nur fertige Gesetze oder Darstellungen von Gesetzen abzudrucken oder zu diskutieren, sondern den Gang in den Diskussionen der Seminare und Symposien, in welchen die Entwürfe erarbeitet wurden, vorzustellen. Das vorliegende Buch ist gleichzeitig eine kleine Rechtsgeschichte der Rechtsreform in der Mongolei, die natürlich auch als Paradigma für eine effektive Methode des Rechtstransfers angesehen werden sollte.

      Rechtsreform und Rechtstransfer in der Mongolei
    • 2010

      Der Schwerpunkt des ersten Abschnittes dieser Arbeit liegt auf Fragen der Grundrechtsgeltung, der Grundrechtsinterpretation und des Grundrechtswandels. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bedeutung der Entwicklung der Rechtssymbolik, einer Rechtskultur bzw. von verschiedenen Rechtskulturen und ihr Verhältnis zueinander. In einem dritten Untersuchungspunkt behandelt Heinrich Scholler die Gewissensfreiheit, weniger als Grundrecht, sondern mehr als Grundprinzip des modernen Verfassungsrechts. Als vorläufiges Ergebnis dieser Untersuchung ist das letzte Kapitel anzusehen, das sich mit Grundlagen-Fragen der europäischen Rechtsentwicklung beschäftigt. Zwei zentrale europäische Grundrechtsprobleme stehen hier im Mittelpunkt: Die Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta und das gleiche Recht auf Zugang zur Gerichtsbarkeit in Europa stehen hier neben der Globalisierung.

      Grundrechte und Rechtskultur auf dem Weg nach Europa
    • 2008

      Recht und Politik in Äthiopien

      • 383 Seiten
      • 14 Lesestunden

      A Historisch: 1. Ser'ata Mangest (m. Bairu Tafla); 2. The Ethiopian community in Jerusalem 1850 - 1914; 3. Ancien Regime und Regierung; 4. Herrschaft und Reich - die Entwicklung von der Reform zur Revolution; 5. Fechter; 6. German World War I aims in Ethiopia; 7. Die Rezeption des westlichen Rechts; 8. Die Entwicklung der Rechtsordnung nach 1974; 9. Phasen der äthiopischen Revolution; B Allgemein: 1. Prinzipien und Grundstrukturen der neuen Verfassung; 2. Societal Script und Verfassungsrecht; C. Besonderes: 1. Die neue Verfassung und ihre Auswirkungen auf die Rechtsordnung; 2. Menschenrechte und Minderheitenschutz; 3. Law Faculty; 5. Special Court und Rechtsentwicklung; 6. Recht und Sprichwort; 7. Open Air Courts in Popular Paintings

      Recht und Politik in Äthiopien
    • 2007

      Dieser Band enthält die erweiterten Beiträge der Fachgruppe für vergleichende Rechtsgeschichte, orientalische Rechte und ethnologische Rechtsforschung, die sich auf der 30. Tagung für Rechtsvergleichung in Würzburg 2005 mit verschiedenen Aspekten von Position und Aufgaben des Richters nach westlichem und nach islamischem Recht beschäftigte. Dahinter steht in beiden Rechtssystemen letztlich die Frage nach dem gerechten Richter. Versuche, die Gerechtigkeit des Richters zu gewährleisten, können in verschiedenster Weise erfolgen und sich ergänzen, so z. B. durch Auswahl nach Sachkunde und Redlichkeit, vorgezeichnete Berufslaufbahnen oder Verfahrenvorschriften für den Prozess. Im vorliegenden Band mit Beiträgen von Wissenschaftlern aus Deutschland, der Türkei, Iran und dem Libanon werden sowohl historische wie aktuelle Aspekte dieses Themas behandelt.

      Position und Aufgaben des Richters nach westlichem und nach islamischem Recht
    • 2007

      Aus dem Inhalt: A. Historisch: 1. Vom vorkolonialen zum modernen afrikanischen Staat; 2. Anknüpfungspunkte für eine Rezeption der abendländischen Menschenrechte in der afrikanischen Tradition; B. Allgemein: 3. Kulturkonflikte, Toleranz und Ordre Public; 4. Menschenrechte und Minderheitenschutz in Afrika, dargestellt am Beispiel Äthiopiens; 5. Der Verfassungsdialog in der Republik Südafrika; 6. Recht, Staat und Politik in Schwarzafrika; 7. Konzepte und Probleme des afrikanischen Rechts der Gegenwart als Ergebnis eines mehrschichtigen Implementationsprozesses; C. Menschenrechte: 8. Grundkonflikte der Realisierung der Menschenrechte in der afrikanischen Verfassungswirklichkeit; 9. Regierung, Verwaltung und Bevölkerung in Afrika; 10. Souveränität und humanitäre Intervention unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtssituation in Afrika.

      Staat, Politik und Menschenrechte in Afrika
    • 2007

      Unter Kaiser Menelik II. kam es im Frühjahr 1905 zur Entsendung einer deutschen Delegation und zum Abschluss eines Freundschafts- und Handelsvertrages. Menelik II. suchte Schutz gegen drohende Übergriffe europäischer Kolonialmächte. Durch die beiden Weltkriege wurden die diplomatischen Beziehungen unterbrochen, aber schon im Jahre 1954 kam Kaiser Haile Selassie I. nach Deutschland. In den 80er Jahren begann die Bundesrepublik sich von der alten Hallstein-Doktrien zu lösen und besonders Äthiopien, den Sitz der Afrikanischen Union, in ein neues System der Entwicklungspolitik zu integrieren. Die entstandenen politischen Schwierigkeiten konnten nach 1991 im Wesentlichen überwunden werden. Under the reign of Menelik II. a German diplomatic mission under professor Friedrich Rosen was sent to Ethiopia and concluded a treaty of commerce and friendship. The emperor wanted to be more protected against the European colonial powers. Worldwar I & II interrupted the friendly and economic relations between the two countries. However already in 1954 emperor Haile Selassie I. paid an official visit to Germany. Starting with the 80ies Germany by and by got rid of the traditional Hallstein-Doktrin and tried to include Ethiopia, where the African Union had its headquarters, into the new political African policy. Political problems, which had developed under the Rule of Mengistu, were overcome after 1991.

      100 Jahre deutsch-äthiopische diplomatische Beziehungen
    • 2005

      Mit der vorliegenden Publikation, dem ersten Teil einer zweibändigen Veröffentlichung, möchte der Autor äthiopischen Jurastudenten und dem breiten Publikum einen Überblick über das moderne Recht Äthiopiens bieten, wobei die historische Gesetzestradition und -kultur berücksichtigt werden. Diese Tradition hat bedeutende Kodifizierungen wie das Ser'ata Mangest und das Feta Nagast hervorgebracht, die Äthiopien in die Familie des Römischen Rechts einführten. Der erste Band konzentriert sich auf generelle Aspekte wie Rechtsursprünge, vergleichende konstitutionelle Gesetzgebung sowie die Entwicklung der Menschenrechte und des Verfassungsrechts in Äthiopien. Der Autor lehrte von 1972 bis 1975 an der Law Faculty der National University of Ethiopia und hat das Land seitdem regelmäßig besucht. Der Band enthält frühe Publikationen und Vortragstexte, die in Workshops und Konferenzen, insbesondere während der International Conferences of Ethiopian Studies (ICES), präsentiert wurden. Die Darstellung äthiopischer Gesetzgebung basiert auf vergleichenden Methoden, insbesondere europäischen und amerikanischen Vorbildern. Der bald erscheinende zweite Band wird die Präsentation des ersten Bandes um die Geschichte der Gesetzgebung und die Gesetzessoziologie erweitern, sodass beide Bände einen umfassenden Einblick in die konstitutionelle Gesetzgebung und Gesetzestheorie bieten.

      Ethiopian constitutional and legal development
    • 2002

      Gustav Radbruch, einer der bedeutendsten deutschen Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts, hat sich intensiv mit den zentralen Fragen der Rechtsvergleichung auseinandergesetzt, insbesondere im Hinblick auf das anglo-amerikanische Recht. Die Ansicht, dass Radbruch wenig zur Rechtsvergleichung beigetragen habe, könnte aus der nationalen Ausrichtung seiner Zeit resultieren, die die Rechtsphilosophie in eine allgemeine Rechtslehre integrieren wollte. Gemeinsam mit Emil Lask vertrat er den Neukantianismus, der das Recht als soziale Tatsache von der Norm unterschied. Radbruch betrachtete das Recht als „realen Kulturfaktor“ und „sozialen Lebensvorgang“ und modifizierte das Sein-Sollen-Schema, um eine soziale Dimension des Seins zu integrieren. Heinrich Scholler untersucht auch Radbruchs letzte große Idee, die aus dem Konflikt mit dem Nationalsozialismus und dem Krieg hervorging: die Lehre vom gesetzlichen Unrecht und vom überpositiven Recht. Seine rechtsvergleichende Analyse der Equity im englischen Recht spielte hierbei eine entscheidende Rolle. Radbruch sah in der Rechtsvergleichung eine Möglichkeit, neue Fragestellungen zu entwickeln und damit zur Selbsterkenntnis der Menschheit beizutragen. Diese Erfüllung des Rechts als ein „An das Ende Kommen“ hat die Züge eines Aufhebens und Vollendens, wobei das soziale Recht stets mit der Würde des Menschen und dem Humanum verbunden bleibt.

      Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht
    • 2002

      Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die auf der 28. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 19.-22. September 2001 in Hamburg in der Fachgruppe »Vergleichende Rechtsgeschichte, orientalische Rechte und ethnologische Rechtsforschung« gehalten wurden, nebst einem kurzen Bericht über die Diskussion. Dabei wurde die Rolle des Rechtssprichworts beleuchtet, eine rechtshistorisch und rechtspolitisch in den letzten Jahrzehnten immer wieder umstrittene Frage. Anhand von Beispielen aus dem deutschen mittelalterlichen Rechtsleben und aus verschiedenen afrikanischen Gesellschaften wurde nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten bei aller Verschiedenheit von Zeit und Ort gesucht. - Rechtssprichwörter sind vor allem dort von Wichtigkeit, wo Rechtstraditionen mündlich weitergegeben werden und in Rechtsstreitigkeiten die mündliche Auseinandersetzung der Parteien im Vordergrund steht. In Afrika spricht derzeit vieles dafür, daß mit einem zunehmenden Wiedererstarken des autochthonen Rechts auch die Bedeutung von Rechtssprichwörtern wieder zunimmt. Der Band ist insbesondere für rechtsvergleichend interessierte Juristen, Afrikanisten, Germanisten und Ethnologen von Interesse.

      Rechtssprichwort und Erzählgut