Über den Dienstcomputer des anfänglich nichtsahnenden Wiener Statistikbeamten und Freizeitbergsteigers Alex Liszt wickelt eine bis in höchste Kreise reichende Verbrecherorganisation ihre üblen Machenschaften ab, die darin bestehen, alleinstehende pensionierte Beamte klammheimlich ins Jenseits zu befördern und deren Pensionsbezüge in die eigenen Taschen umzuleiten. Als er allmählich Lunte riecht, wird Alex Liszt zur Zielscheibe etlicher Mordanschläge, die er mit einigem Glück und dank seiner Umsicht überlebt. Es gelingt ihm zwar, den Fall in einem fulminanten Showdown aufzuklären und der Verbrecherorganisation das Handwerk zu legen, doch an vielen ureigenen österreichischen Missständen kann auch er nichts ändern … Am vorliegenden Roman fesselt nicht nur die spannende Handlung, sondern er besticht vor allem durch seine Komik und satirischen Exkurse in die alpenländische Realität. Ausgestattet mit viel Wiener Lokalkolorit und Insiderwissen über die Kuriositäten des nach-kakanischen Beamtentums ist es alles in allem ein sehr österreichischer Roman!
Franz Bauer Bücher






Das ›lange‹ 19. Jahrhundert, also die Zeitepoche, die durch die Französische Revolution als Beginn und den Ersten Weltkrieg als Ende markiert ist, erscheint als ein Zeitalter der Bewegung schlechthin. Es ist gekennzeichnet durch große Veränderungsprozesse – Säkularisierung, Industrialisierung, Emanzipation, Nationsbildung, Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft – und ein generelles Fortschrittsdenken, das freilich gegen Ende des Jahrhunderts auch in eine tiefgreifende Krise der Moderne führt.
Fotografische Gestaltung
- 84 Seiten
- 3 Lesestunden
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.



