Der Parteienfinanzierungsstaat
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Politische Parteien nehmen in der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Stellung ein. Ihre staatliche Finanzierung gehört deshalb – vor allem auch in Ansehung der mäandrierenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zu den inzwischen meist diskutierten Fragen des deutschen Parteienrechts. Innerhalb des wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurses stand dabei stets der Aspekt der Grenzen der staatlichen Parteienfinanzierung im Vordergrund. Noch kaum gestellt ist hingegen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen aus dem Grundgesetz eine Pflicht zur staatlichen Parteienfinanzierung abgeleitet werden kann. Diesem Themenkreis wendet sich der Verfasser mit seiner verfassungsrechtlichen Untersuchung zu. Ausgehend von der These, daß die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zugunsten eines funktionsfähigen Mehrparteiensystems zu einer verfassungsrechtlichen Finanzierungsverpflichtung führen kann, legt er überzeugend dar, daß das Grundgesetz eine subsidiäre Pflicht, das Mehrparteiensystem existenzerhaltend zu finanzieren, enthält.