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Hundert Fragen und Antworten zum Euro

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Mit der Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel am 1. Januar 2002 wagen zwölf Staaten der Europäischen Union ein umfassendes und risikoreiches Integrationsexperiment. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, die Währungspolitik in den Integrationsprozess einzubeziehen, wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 ein entscheidender Schritt unternommen. In einem Drei-Stufen-Plan wurde die Europäische Währungsunion gegründet, wobei das Europäische Währungsinstitut ab 1994 die Aufgabe hatte, die dritte Stufe vorzubereiten. Diese Vorbereitung umfasste vor allem die Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken. Mit dem Beginn der dritten Stufe im Jahr 1999 wurde der „Quantensprung“ vollzogen, indem die Wechselkurse der beteiligten Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt wurden. Die geldpolitische Verantwortung wurde auf das Europäische System der Zentralbanken übertragen. In einer dreijährigen Übergangszeit konnten nationale Währungen in Euro umgestellt werden, wobei Kontoauszüge und Preisangaben sowohl in Euro als auch in der nationalen Währung erfolgten. Seit 1999 werden auch Aktien an den Börsen der Mitgliedstaaten in Euro gehandelt. Die neue Gemeinschaftswährung hat nicht nur ökonomische, sondern auch erhebliche politische Bedeutung.

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Hundert Fragen und Antworten zum Euro, Wichard Woyke

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2001
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