Verständigungsorientierte Kommunikation und rechtliche Ordnung
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Innerhalb der zeitgenössischen Sozialwissenschaften herrscht die Sichtweise vor, dass Politik im allgemeinen und Gesetzgebung im besonderen maßgeblich von den Eigeninteressen der beteiligten Akteure bestimmt sind. Die vorliegende Arbeit unternimmt es dagegen, den gesamten politisch-rechtlichen Komplex als ein grundsätzlich von verständigungsorientierter Argumentation abhängiges Unternehmen zu rekonstruieren. Die kritische Auseinandersetzung mit wichtigen normativen und deskriptiven Theorien der Gegenwart (Grundrechts- und Konstitutionalismustheorien, Diskurs- und Deliberationstheorie der Demokratie) zeigt, dass Gesetzgebung, um überhaupt legitim sein zu können (aber auch, um von Trittbrettfahrern oder strategischen Akteuren ausgenutzt werden zu können), in erster Linie als eine Angelegenheit des Anführens von überzeugenden Gründen aufgefasst werden muss. Ziel der so verstandenen politschen Debatte ist überdies nicht der Konsens, sondern die Zustimmung der Mehrheit. Mit Blick auf die Anwendung des somit wohlbegründeten Rechts in der Rechtsprechung wird schließlich die These vertreten, dass nicht, wie in juristischen Theorien der Argumentation behauptet, der Geltungsanspruch auf Richtigkeit, sondern derjenige auf Angemessenheit zentral ist.