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Sachherrschaft und Sozialbindung?

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Der Verfasser unternimmt den Versuch, die zeitgenössische Diskussion um den Eigentumsbegriff des Zivilrechts und deren Wurzeln erstmalig umfassend darzustellen. Dabei widmet er sich vor allem zwei Fragen: Welcher Eigentumsbegriff lag dem Zivilrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugrunde, und hat sich dieser in den vergangenen 100 Jahren verändert? Woher stammt der in der Diskussion um den Eigentumsbegriff immer wieder bemühte Gegensatz zwischen Sachherrschaft des Eigentümers und Sozialbindung des Eigentums? Jochen Lehmann beschränkt sich in seiner Darstellung nicht auf die Dogmatik des Eigentumsbegriffs, sondern schildert auch die historischen und philosophischen Hintergründe, ohne welche die Entwicklung der Diskussion um den richtigen Eigentumsbegriff nicht verständlich würde. So entsteht ein umfassendes Bild der vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zum Teil erbittert geführten Auseinandersetzungen um die richtige Definition des Eigentums. Dabei zeigt sich, dass der durch die umfassende Sachherrschaft des Eigentümers gekennzeichnete Eigentumsbegriff, der - seit dem Erlass des BGB unverändert - dem Zivilrecht zugrunde liegt, das Ende einer langen dogmatischen Entwicklung markiert. Der soziale Eigentumsbegriff, der die Bindung des Eigentümers durch die Interessen der Gesellschaft betont, ist hingegen ein Produkt der rechtspolitischen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts und in wesentlichen Teilen eine Schöpfung des Germanisten Otto von Gierke. Während dem deshalb auch als „deutsch“ bezeichneten Eigentumsbegriff ein merklicher Einfluss auf die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB versagt blieb, bestimmte er während des 20. Jahrhunderts die häufig rechtspolitische Auseinandersetzung um den Eigentumsbegriff und ist bis heute in der Diskussion um die Wiederbelebung des geteilten Eigentums lebendig geblieben.

Buchvariante

2004, paperback

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