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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil

Ein Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen

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Bei der umfassenden Neubearbeitung des bewahrten Lehrbuchs waren ungewohnlich viele gesetzliche Anderungen zu berucksichtigen. Die Reformen reichen vom Kaufrecht uber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht bis zum Recht der Personengesellschaften. Auch zahlreiche neue hochstrichterliche Urteile wurden behandelt. So wurden u.a. Entscheidungen zum Dieselskandal (zur Haftung des Herstellers aufgrund sittenwidriger Schadigung und zur Verjahrung bei einer Musterfeststellungsklage), zur Drittwirkung der Grundrechte bei Sperrung des Facebook-Zugangs und zu den privatrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie (Storung der Geschaftsgrundlage bei Geschaftsraum-Miete) in die Darstellung einbezogen. Unverandert blieb die Zielsetzung des Buches, eine kompakte Einfuhrung in das Burgerliche Recht mit einer ausfuhrlichen Erorterung des Allgemeinen Teils des BGB zu verbinden.

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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil, Dieter Leipold

Sprache
Erscheinungsdatum
2022
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(Paperback)
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Untertitel
Ein Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Dieter Leipold
Erscheinungsdatum
2022
Einband
Paperback
Seitenzahl
615
ISBN10
3161618297
ISBN13
9783161618291
Reihe
Beschreibung
Bei der umfassenden Neubearbeitung des bewahrten Lehrbuchs waren ungewohnlich viele gesetzliche Anderungen zu berucksichtigen. Die Reformen reichen vom Kaufrecht uber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht bis zum Recht der Personengesellschaften. Auch zahlreiche neue hochstrichterliche Urteile wurden behandelt. So wurden u.a. Entscheidungen zum Dieselskandal (zur Haftung des Herstellers aufgrund sittenwidriger Schadigung und zur Verjahrung bei einer Musterfeststellungsklage), zur Drittwirkung der Grundrechte bei Sperrung des Facebook-Zugangs und zu den privatrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie (Storung der Geschaftsgrundlage bei Geschaftsraum-Miete) in die Darstellung einbezogen. Unverandert blieb die Zielsetzung des Buches, eine kompakte Einfuhrung in das Burgerliche Recht mit einer ausfuhrlichen Erorterung des Allgemeinen Teils des BGB zu verbinden.