Wolf's wahnwitzige Wirtschaftslehre
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Wolf´s wahnwitzige Wirtschaftlslehre ist ein Aufklärungsbuch. In insgesamt vier Bänden ist dargestellt, was Unternehmer und Unternehmen im Innersten bewegt, welche Wirkungen und Effekte das Wirtschaften von Individuen und einzelnen Unternehmen im größeren Zusammenhang der Volks- und Weltwirtschaft erzeugt, welche Rolle dabei das unverzichtbare „Schmiermittel“ Geld spielt und warum es erforderlich ist, zwischen friedlichem und aggressivem Eigentum zu unterscheiden. Band IV setzt den Schlussstein in einen weiten Gedankenbogen mit dem Modell eines „idealen“ Eigentumsrechts. Der Schutz des Eigentums steht im Rang eines Menschenrechtes. Art. 17 der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen besagt: Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen das Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Kann es jedoch „Menschenrecht“ sein, durch ungezügelte Wahrnehmung von Eigentumsrechten andere Menschen zwangsläufig und unausweichlich in Abhängigkeiten zu bringen? Darf Eigentum die notwendige und sinnvolle Nutzung von Grund und Boden, von wissenschaftlichen Erkenntnissen, von nützlichen Erfindungen verhindern? Welchen Kriterien muss Eigentum entsprechen, damit es als gutes, friedliches Eigentum gelten kann, auf das jeder Mensch einen Anspruch hat? Wodurch erlangt Eigentum jenen aggressiven Charakter, der rücksichtslos an der Vermehrung des Reichtums einiger Weniger arbeitet - und damit immer mehr Menschen an der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte auf Eigentum, Arbeit, Erholung und Freizeit, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Kinderschutz, Bildung und Kultur hindert oder sie sogar unmöglich macht? Aus dem Grundsatz: Jedem Menschen steht ein Recht auf angemessene Teilhabe an den Ressourcen des Planeten zu, entwickelt der Autor in Band IV die Unterscheidung zwischen „friedlichem“ und „aggressivem“ Eigentum und zeigt auf, welche realistischen Möglichkeiten bestehen, um die Macht des aggressiven Eigentums zu brechen. Das sind: ein bedingunsgloses Recht auf Grund-Nutzung oder Grund-Einkommen eine Bodenreform, die ohne Enteignungen auskommt ein „Erhaltungsverfahren“ für Unternehmen, das willkürliche Verfügungen gegen die Belegschaft (Verlagerungen, Massenentlassungen, Schließung, Verkauf) unmöglich macht, ohne jedoch die Vermögenswerte der Eigentümer zu schädigen Erweiterte Haftung der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, die durch Umwandlung der Anteile in Darlehen auflösbar ist Besteuerung höchster Vermögen Urheber-freundliches, statt Verwerter-freundliches Urheberrecht und vieles mehr