Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs einschließlich Musteranhang
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Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang aufzustellen. Die vorliegende aktualisierte Checkliste berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Neu aufgenommen in die 4. Auflage wurden die Anhangangaben, die sich aus dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz vom 4.12.2004) sowie aus dem VorstOG (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz vom 3.8.2005) ergeben. Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält § sämtliche Pflichtangaben § Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) § größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs. Um die Arbeiten zur Aufstellung eines Anhangs zu vereinfachen, wurde der Checklis-te ein Musteranhang mit strukturierten Beispielsformulierungen und Querverweisen zur Checkliste sowie ein Literaturverzeichnis beigefügt. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 17) sind dafür vorbe-reitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen ver-wendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (VO 1/1995 bzw. 1/2005), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (Peer Review). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.