Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei Bargeschäften nach Maßgabe des § 142 InsO
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Die von der reichsgerichtlichen Judikatur entwickelte und von der bundesdeutschen Rechtsprechung kontinuierlich fortentwickelte Rechtsfigur des die Insolvenzanfechtung ausschließenden Bargeschäfts ist im Zuge der Novellierung des Insolvenzrechts 1999 erstmals positivrechtlich in § 142 InsO geregelt worden. Obgleich damit die Anforderungen an den Tatbestand hinreichend umrissen sind, begegnet der Umgang mit jenem Anfechtungsprivileg bemerkenswerter Unsicherheit. Probleme ergeben sich dabei nicht nur bezüglich seiner dogmatischen Einordnung. Darüber hinaus hat sich die Anwendungspraxis mit zahlreichen Einzelfragen auseinanderzusetzen. Dies dokumentiert zum einen die herausragende praktische Bedeutung des Bargeschäfts insbesondere für die Kreditwirtschaft und die Sanierungsberatung. Zum anderen offenbart dies ebenso das Bedürfnis nach einer nicht nur zusammenfassenden, sondern zugleich analytischen Systematisierung der wesentlichen Bedingungen des Bargeschäftsprivilegs. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Forderung an und erläutert die gefundenen Ergebnisse anhand praktisch relevanter Fallgruppen.