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Konzeption einer Gruppenbesteuerung

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Die Organschaft als deutsche Ausprägung einer Gruppenbesteuerung ist konzeptionell reformbedürftig. Dies wird vor allem beim Vergleich mit den in Österreich und in Italien eingeführten Gruppenbesteuerungssystemen deutlich. Zudem unterliegt die Organschaft einem Reformzwang, weil sie gegen bestehendes Abkommensrecht und gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Der konzeptionelle Bedarf und der rechtliche Zwang zur Reform der Organschaft werden in dieser Arbeit zum Anlass für die Konzeption eines Gruppenbesteuerungssystems genommen, das die Organschaft ersetzen kann. Die vorliegende Arbeit zielt damit zwar vorrangig auf die Konzeption einer Gruppenbesteuerung ab und ist als Beitrag zur Diskussion über die Reform oder den Ersatz der Organschaft gedacht. Allerdings werden auch die diversen bestehenden Konzepte der Gruppenbesteuerung umfassend untersucht. Auf die speziellen Ausprägungen in einzelnen Staaten wird dabei Bezug genommen. Die Kenntnis über die einzelnen Systeme wird genutzt, um darauf aufbauend eine eigenständige Konzeption zu entwerfen. Das entworfene Gruppenbesteuerungssystem basiert dabei auf dem Zurechnungskonzept. Abweichend von den existenten Zurechnungskonzepten erfolgt die Zurechnung jedoch nur fiktiv zum Zwecke der Verlustverrechnung. Die fiktive Zurechnung ersetzt die herkömmliche tatsächliche Zurechnung mit anschließender Steuerumlage. Die besondere Stärke des fiktiven Zurechnungskonzepts zeigt sich in der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe. Zum einen gestattet das Konzept die Begrenzung der Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung auf inlandsansässige Gesellschaften. Anders als bei der Organschaft können hier keine abkommens- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Inlandsbegrenzung geltend gemacht werden. Zum anderen ist das Konzept geeignet, unterschiedslos auch auf auslandsansässige Gesellschaften erstreckt zu werden. Mangels rechtlicher Bedenken gegen die Inlandsbegrenzung ist die Erstreckung aber nicht zwingend. Vielmehr erfolgt die Erstreckung nur, wenn sie aus Wettbewerbsaspekten gewünscht ist.

Buchvariante

2006, paperback

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