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Gewaltenteilung bei Aristoteles und in der Verfassung Athens

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„Es gab keine Gewaltenteilung im modernen Sinne“, so lautet bislang das Urteil über die griechische Antike. Die Untersuchung zeigt, daß diese Wahrnehmung auf ein verkürztes Verständnis gerade der Althistoriker in bezug auf die moderne Lehre von der Gewaltenteilung zurückgeht. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der äußerst komplexen modernen Lehre offenbart die Auseinandersetzung mit Politik und Rhetorik des Aristoteles, daß eine Vielzahl der modernen Phänomene schon damals theoretisch reflektiert wurde. Eine detaillierte Analyse der athenaion politeia, der Verfassung Athens, gibt schließlich den Blick frei auf einen faszinierenden demokratischen Verfassungsstaat, welcher im Spannungsfeld von direkter Demokratie sowie Funktionalität des Staatswesens und Selbstkontrolle des Demos einen „gewaltenteilenden Institutionenorganismus“ herausgebildet hat. Diese Erkenntnis veranlaßt den Autor zu der These, daß sich all diejenigen Verfassungen, deren Grundwerte bürgerschaftliche Gleichheit, Autonomie, Gesetzlichkeit des Zusammenlebens sowie Machtteilhabe und -kontrolle sind, notwendig eine multipolare Institutionenordnung geben. Sie benötigen Gewaltenteilung als „durchgängiges Bauprinzip freiheitlicher Ordnung“. Dr. Christoph Maier, geb. 1969, studierte Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Humboldt-Universität zu Berlin. 1998 Zulassung als Rechtsanwalt, seit 2005 Partner einer überörtlichen deutschen Anwaltssozietät. 2005 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin, ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Bibliotheksgesellschaft Freunde der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin e. V. 2006 Lehrbeauftragter für Baurecht (FH Rosenheim).

Buchvariante

2006, paperback

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