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Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz

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Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz enthalten die wichtigen Regelungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Damit tragen sie zur Sicherung der natürlichen Ressourcen und zu deren Erhalt für die nachfolgenden Generationen ebenso bei wie zur Schaffung von rechtssicheren Standortfaktoren. Das LNatSchG gliedert sich in zehn Teile: Allgemeine Vorschriften (Teil 1), Landschaftsplanung (Teil 2), Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft (Teil 3), Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Teil 4), Artenschutz (Teil 5), Erholung in Natur und Landschaft (Teil 6), Mitwirkung Dritter (Teil 7), Eigentumsbindung, Befreiung und Finanzhilfen (Teil 8), Bußgeldvorschriften (Teil 9) sowie Übergangs-, Durchführungs- und Schlussbestimmungen (Teil 10). Neben der Kommentierung des LNatSchG enthält das Werk weitere für diesen Themenbereich relevante Texte aus den Bereichen Bundesrecht, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie Vollzugs- und Praxishilfen. Der Praxis-Kommentar ist eine wichtige und nützliche Arbeits- und Orientierungshilfe für alle mit dem Naturschutz befassten Behörden, Verbände, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Studierende, Planer, Gutachter, Unternehmen, Gerichte und Rechtsanwälte. Mit der praxisnahen Kommentierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz liegt eine kompetente und zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe vor. Die Autoren sind Leitender Ministerialrat a. D., Rechtsanwalt Gundolf Schrenk a. D. und Ministerialrat Dr. Ulrich Gieseke, LL. M., Referatsleiter im rheinland-pfälzischen Umweltministerium.

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1993

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