Straßenverkehrsrecht
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Knapp, aktuell und übersichtlich stellt dieser Kommentar die zentralen Bereiche des Straßenverkehrsrechts dar. Durchgängig befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand Herbst 2007. Die 20. Auflage dieses Standardwerks wird umfassend inhaltlich erweitert um eine Erläuterung der schadensersatzrechtlichen Normen des StVG (§§ 10-16) und der auf Schadensfälle anzuwendenden BGB-Vorschriften (§§ 249-254, 842-846). Verarbeitet sind zudem: - die VO zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist und im Schwerpunkt mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein zentrales neues verkehrsrechtliches Regelwerk geschaffen hat - die 15. und 16. StVO-Änderungsverordnung betreffend den Mautausweichverkehr und die Verankerung europäischer Vorgaben zur Gurtanlegepflicht und zur Kindersicherung in Kraftfahrzeugen - die 41. Straßenverkehrsrechts-Änderungsverordnung vom 3.3.2006 mit umfangreichen Modifikationen der Vorschriften zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung - die 42. und 43. Straßenverkehrsrecht-Änderungsverordnung mit neuen Vorschriften für Fahrzeuge mit Gasantrieb und der Umsetzung der EG-Tunnelrichtlinie - die VO über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (sog. Feinstaubverordnung) - das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger mit dem neuen § 24 c StVG und Folgeänderungen in der FeV und dem Bußgeldkatalog. Literatur und Rechtsprechung sind bis zum Herbst 2007 umfassend berücksichtigt. Dr. Michael Burmann und Dr. Rainer Heß sind als Rechtsanwälte intensiv mit straßenverkehrsrechtlichen Fällen befasst. RA Jürgen Jahnke verfügt als Anwalt und Versicherungsjurist über langjährige Erfahrung u. a. in den Bereichen des Schadens- und Haftungsrechts. Dr. Helmut Janker ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie Betriebe mit Fuhrpark.