Einbürgerungstest
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Wer als Ausländerin oder Ausländer einen deutschen Pass beantragt, muss folgende Bedingungen erfüllen: acht Jahre Aufenthalt in Deutschland gute Sprachkenntnisse Arbeit und Wohnung keine Vorstrafen eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Kenntnisse in Politik, Geschichte und Kultur; belegt durch Besuch einer Schule oder einen Orientierungskurs und eine Prüfung Seit dem 1. September 2008 gibt es zusätzlich einen Einbürgerungstest, seit dem 1. April 2013 als Test „Leben in Deutschland“. Aus 300 Fragen zu Demokratie, Geschichte und Gesellschaft werden 30 Fragen ausgewählt, aus weiteren 10 Fragen zum Bundesland werden drei Fragen ausgewählt. Für jede dieser 33 Fragen werden vier mögliche Antworten zum Ankreuzen vorgegeben, von denen eine richtig ist. Diesen Test hat man bestanden, wenn 17 richtige Antworten angekreuzt wurden. In drei Broschüren sind hier alle 300 Fragen für die Bundesrepublik Deutschland und alle 160 Fragen für die 16 Bundesländer aufgeführt; die richtigen Antworten finden sich auch in den Broschüren. Außerdem finden sich in den drei Broschüren verschiedene kurze Einführungstexte zur Demokratie, zur Geschichte und zur Gesellschaft Deutschlands. In den Texten dieser Broschüren werden auch kritische Fragen angesprochen. So geht es um die doppelte Staatsangehörigkeit, Probleme beim Visum für Verwandte, um Scheinehenverdacht, um Ostlöhne, um den Völkermord in Deutsch-Südwestafrika und die Auschwitzprozesse in Frankfurt, um Ausländerwahlrecht und Kopftuchverbot, um Zwangsehen und Frauenhäuser. Wer eingebürgert werden will, kann sich mit den drei Broschüren auf den Einbürgerungstest vorbereiten. Wer schon einen deutschen Pass hat, kann hier testen, ob sie oder er ihn heute noch mal bekommen würde.