EBM 2009
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Der Inhalt: Pauschalen, Punktwerte, Abrechnungsausschlüsse - der für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen relevante Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) des Jahres mausert sich 2009 wieder sehr stark und sieht in seinen Feinheiten um einiges anders aus als sein Vorgänger EBM 2008: nun werden die ärztlichen Leistungen erstmals nicht in Punkten, sondern in Euro bewertet. Allein deshalb schon brauchen die niedergelassenen Vertragsärzte einen neuen Abrechnungskommentar. Die prägnanten Kommentare zu den einzelnen Nummern und Pauschalen geben wichtige Zusatzinformationen, mit denen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte schnell die für sie besten Routen durch den Regelwald finden. Das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen skizziert präzise, welche Leistungen in der Regel in den Pauschalen „verschwinden“ und nicht gesondert abgerechnet werden dürfen. Doch keine Regel ohne Ausnahmen - letztere stehen in den Präambeln der Fachgruppen. Und auch die Anmerkungen zu den einzelnen EBM-Nummern helfen dem Arzt bei der Gretchenfrage „Darf ich diese Leistung abrechnen?“ weiter.