Die Haftung für Bestandteile und Produkte des menschlichen Körpers nach französischen und deutschen Produkthaftungsnormen
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Auf wenigen Gebieten hat die Medizin in den letzten Jahren so aufsehenerregende Erfolge erzielt wie im Bereich der Transplantation menschlicher Körperteile. Galt vor zehn Jahren noch die Übertragung einzelner Organe wie Herz und Lunge als vorläufiger Höhepunkt der Transplantationsmedizin, so überbieten sich heute Spezialisten auf der ganzen Welt mit Erfolgsmeldungen über die Verpflanzung immer komplexerer menschlicher Gewebe: Der ersten erfolgreichen Übertragung einer Hand im Jahr 2000 folgte 2005 in Frankreich der Ersatz einer Gesichtshälfte und jüngst gelang es den Ärzten in einem Münchener Klinikum, einem Unfallopfer zwei vollständige Arme zu transplantieren. Mit diesem raschen medizinischen Fortschritt hat die Entwicklung der einschlägigen Rechtsnormen nicht Schritt gehalten. So sind in dem von der vorliegenden Arbeit betrachteten Bereich der Produkthaftung für menschliche Körperbestandteile dieselben Haftungsregelungen anwendbar, die auch für industriell gefertigte Massenprodukte gelten. Die sich daraus zwangsläufig ergebenden Brüche im Produkthaftungsrecht werden anhand der geltenden Rechtslage in Deutschland und Frankreich beispielhaft aufgezeigt und die Ergebnisse miteinander verglichen. Anhand dieses Vergleichs wird deutlich, dass bereits geringe Anpassungen durch den Gesetzgeber in den jeweiligen Produkthaftungsnormen die Haftungssituation für Geschädigte verbessern und gleichzeitig die gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierungsbemühungen unterstützen würden.