Evaluation stationärer Naturheilkunde
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Vergleichende Untersuchungen zwischen schulmedizinisch-konventionellen und naturheilkundlichen stationären Behandlungen wurden bereits im Rahmen des sogenannten „Dresdener Experiments“ durchgeführt und die Ergebnisse 1938 und 1940 publiziert. Auch heute ergibt sich als Konsequenz für einen verantwortungsvollen und erfolgversprechenden Einsatz der Naturheilverfahren in der stationären Krankenakutversorgung in besonderem Maße die Aufgabe, eine größtmögliche Transparentmachung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu gewährleisten, da die stationäre naturheilkundliche Versorgung in Krankenhäusern von Seiten der Patienten immer stärker nachgefragt wird und Haus- und Fachärzte Patienten immer öfter zur naturheilkundlichen Komplexbehandlung in solche Krankenhausabteilungen einweisen. Die Abteilung Naturheilkunde konnte in zwei wissenschaftlichen Evaluationen zeigen, dass hier ein spezifisches chronisch krankes Patientenkollektiv erfolgreich versorgt wird, für das es im Gesundheitswesen derzeit keine adäquate Alternative gibt. Es besteht eine eindeutige „Nicht-Unterlegenheit“ der naturheilkundlichen Therapie im Vergleich zur konventionellen Medizin. Für die Naturheilkunde besteht im Hinblick auf klinische und fiskalische Aspekte ein deutlicher Zusatznutzen. Dies zeigt deutlich, dass eine moderne und zeitgemäße Krankenhausbehandlung ohne integrative Behandlungskonzepte dem Patienten nicht das mögliche Optimum zu bieten vermag.