Europäische Sozialpolitik
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Eine Überblickdarstellung zur „Europäischen Sozialpolitik“ muss sich in erster Linie beschränken. Weder kann sie alle Bereiche berücksichtigen, die es wert wären, betrachtet zu werden. Noch weniger kann sie auch nur im Ansatz berücksichtigen, welche Auswirkungen die europäische Sozialpolitik auf die Mitgliedstaaten hat. Es geht also nicht um eine mehr oder weniger erschöpfende Darstellung der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung bzw. der politischen Aktivitäten der Gemeinschaftsorgane auf dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspolitik, sondern um die exemplarische Betrachtung und Erörterung besonders aussagekräftiger und repräsentativer Gebiete und Fälle. An ihnen soll gezeigt werden, wie europäische Sozialpolitik funktioniert, wer die wichtigsten Akteure sind und welche maßgeblichen Veränderungen sie in den Mitgliedstaaten hervorrufen, mit einem Schwerpunkt auf Deutschland. Die europäische Sozial- und Gesundheitspolitik ist durch drei Diskrepanzen gekennzeichnet, die Diskrepanz zwischen der Rhetorik über ein Europäisches Sozialmodell und dem tatsächlichen Zustand der Integration auf dem Gebiet, die Diskrepanz zwischen der Erforderlichkeit einer Integration in der Sozial- und Gesundheitspolitik und der Unfähigkeit, diese umzusetzen, und die Diskrepanz zwischen der formell-vertraglichen Kompetenzübertragung und der faktisch-richterrechtlichen Kompetenzausübung. In diesem Zusammenhang ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein zentraler Akteur, woraus sich Fragen der Legitimität und Effizienz europäischer Sozial- und Gesundheitspolitik ergeben.