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Bergrechtsreform und Fracking

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AuszugIm letzten Jahr wurde eine Änderung des BBergG diskutiert. Allgemein ist die Frage der Beteili-gung von Bürgern wichtiger geworden. Stuttgart 21 hat sich in jüngster Zeit ins Gedächtnis geprägt und den Anstoß für eine Reform des Verwaltungsverfahrensrechts gegeben, insbesondere in Form einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die CDU-Fraktion in NRW beantragt nunmehr eine Änderung des BBergG zur Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. „So ist in das Bundesberggesetz die Verpflichtung aufzunehmen, die vom jeweiligen Bergbauvorhaben betroffenen Gemeinden von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung oder Verleihung einer Bergbauberechtigung zu unterrichten. Ferner müssen die jeweiligen Unternehmen verpflichtet werden, alle relevanten Geo-, Umwelt- und Monitoringdaten (z. B. Risswerke, Grubenbilder, Grundwasserentnahme, Emissionen, Höhenmessungen) mindestens alle drei Jahre aktualisiert zu veröffentlichen.“ (Antrag der Fraktion der CDU im Landtag NRW v. 4.12.2012, Drucks. 16/1618, S. 2). Allerdings ergaben sich im BBergG gegenüber der Ursprungsfassung erhebliche Änderungen bereits durch die Einbindung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Zuge des Änderungsgesetzes vom 12.2.1990, das am 1.8.1990 in Kraft treten konnte. Dadurch ist die UVP und die damit verbundene Öffentlichkeitsbeteiligung seit Langem in das BBergG integriert und damit jedenfalls vom Ansatz her mit den Vorgaben der UVP-Richtlinie vereinbar. Die CDU fordert nunmehr in dem benannten Antrag: „Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung muss integrierter Be-standteil von bergbaurechtlichen Planfeststellungsverfahren werden, insbesondere für die Erteilung von Aufsuchungs- und Fördererlaubnissen für Erdöl und Erdgas.“ Ohnehin ergeben sich insoweit durch das Fracking Fragen im Detail. Dieses kann nämlich zu erheblichen Umweltauswirkungen führen und bedarf dann einer UVP, ohne dass eine solche nach bergrechtlichen Vorschriften bisher vorgesehen ist, und zwar weder nach dem BBergG noch nach der näheren Ausgestaltung der Reichweite der UVP in der UVP-Verordnung Bergbau. Zunächst werden die Überlegungen des Bundes zur Reform des BBergG aufgezeigt (Thomas Gäck-le). Sodann wird das BBergG aus Sicht der Bergbaubetroffenen bewertet (Michael Terwiesche), anschließend werden weiter reichende Reformvorschläge für das BBergG von Dirk Teßmer ange-führt, der ein vorbereitendes Gutachten zu dieser Thematik verfasste. Immer wieder aktuell ist die Frage der Bergbaufolgelandschaften und ihrer rechtlichen Bewältigung (Hans-Jürgen Müggenborg). Auf aktuelle Entwicklungen ist auch der Beitrag von Werner Grigo bezogen: Er untersucht die Re-form des Bergrechts vor allem unter dem Blickwinkel des Fracking. Das dabei anfallende Flowback erörtert Alexander Schink unter abfall- und (ab-)wasserrechtlichen Gesichtspunkten. Der Band schließt mit der Frage, ob und inwieweit eine Bergrechtsreform durch Unionsrecht indiziert ist. Damit werden Änderungsmöglichkeiten und Erfordernisse zur Modifikation des „altehrwürdigen“ BBergG verbunden, um die Diskussion zu versachlichen und auf die wesentlichen Aspekte zurück-zuführen.

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2013

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