Jahresabschlussfeststellung und Gesellschafteranerkenntnis
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Mit der Feststellung des Jahresabschlusses erklären die Gesellschafter den Jahresabschluss für verbindlich. Wenn die Bilanz der Gesellschaft eine Forderung gegen einen Gesellschafter ausweist, dann lässt sich fragen, ob mit der Abschlussfeststellung ein Anerkenntnis dieser Forderung verbunden ist. Die Arbeit informiert ausführlich über den bilanziellen Ausweis von Forderungen gegen Gesellschafter und zeigt damit auf, in welchen Fällen sich die Frage nach einem Anerkenntnis eröffnet. Dabei werden die rechtsformspezifischen Besonderheiten der GmbH, der OHG und der KG sowie der GmbH & Co. KG geschildert. Auf dieser Basis wird eingehend untersucht, ob angenommen werden kann, dass mit der Abschlussfeststellung ein Gesellschafteranerkenntnis entsteht.