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Juristisches Begründen

Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel

Autor*innen

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  • 160 Seiten
  • 6 Lesestunden

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Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.

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Juristisches Begründen, Otto Lagodny

Sprache
Erscheinungsdatum
2013
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Titel
Juristisches Begründen
Untertitel
Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Otto Lagodny
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2013
Seitenzahl
160
ISBN10
3708910362
ISBN13
9783708910369
Reihe
Schlagwörter
Sachbücher
Beschreibung
Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.