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Material transfer agreements in der Stammzellenforschung

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Der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland erfordert regelmäßig den Abschluss eines Material Transfer Agreements. Die Arbeit zeigt typische Inhalte und Formen solcher Transfervereinbarungen auf und beleuchtet deren rechtstypologische Einordnung in das System der Schuldverträge. Auf dieser Basis erfolgt sodann eine Untersuchung des auf die Material Transfer Agreements anwendbaren Rechts nach der Rom I-Verordnung. Darüber hinaus werden auch sachenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Stammzellenimport beleuchtet. Gelingt dem Materialempfänger in seinen Forschungsprojekten die Weiterentwicklung des Ausgangsmaterials, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er hieran Eigentum erlangt.

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2013

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