Informed consent
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In der vorliegenden Arbeit wird einleitend die Geschichte des I. C. dargestellt. Die Entwicklung des I. C. war und ist im Wesentlichen eine Geschichte des Selbstbestimmungsrechts und der Patientenaufklärung. In der Prinzipienethik der amerikanischen Medizinethiker T. L. Beauchamp und J. F. Childress stellt die Anwendung des I. C. eine Spezifizierung des Prinzips des „Respekts vor der Patientenautonomie“ dar und erfährt in ihrer Theorie eine hinreichende Begründung. Auch mit der von dem amerikanischen Philosophen A. Gewirth vorgeschlagenen Moraltheorie lässt sich der I. C. ausreichend begründen. Die Rechte auf Freiheit und Wohlergehen und das daraus abgeleitete „Prinzip der konstitutiven Konsistenz“ dienen als philosophische Rechtfertigung des I. C. Es werden die einzelnen Bestandteile und der Prozess des I. C. dargestellt und insbesondere wird als entscheidende Vorbedingung der Begriff der Entscheidungsfähigkeit, bzw. Einwilligungsfähigkeit analysiert. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird gezeigt inwieweit die Zahnmedizin eine Profession darstellt. Es wird herausgearbeitet, dass in den Bereichen, in denen sich die Zahnmedizin als eine Profession versteht, die Gesundheit und das Wohl der Patienten das oberste Gebot darstellt. Dann gilt die professionelle Ethik und auch der I. C. als moralische Verpflichtung für zahnärztliches Handeln. Im nächsten Schritt werden typische Anwendungsprobleme des I. C. in der Zahnmedizin dargestellt und kritisch analysiert. Anhand einer zahnmedizinischen Falldarstellung wird auf den Zusammenhang von Aufklärung und Compliance eingegangen. Es wird die nicht ungewöhnliche Situation diskutiert, wenn entscheidungsfähige Patienten unvernünftig erscheinende Entscheidungen treffen. Im nächsten Abschnitt wird anhand der ästhetischen Zahnmedizin analysiert, welche Bedeutung dem I. C. zukommt, wenn die Grenzen zwischen zahnmedizinisch indizierten Behandlungen und einer an den Wünschen der Patienten orientierten Zahnmedizin nicht klar gezogen werden können. Der Prozess des I. C. wird in der Zahnmedizin von zahlreichen Interessenkonflikten begleitet. Die Anwendung des I. C. kann unter Umständen hilfreich sein, Interessenkonflikte unter Berücksichtigung des Patientenwohls abzuschwächen oder zu lösen. Eine entscheidende Vorraussetzung dafür, dass der I. C. in zulässiger Weise erlangt wird, ist die emotionale und kognitive Entscheidungs-, bzw. Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Liegt diese nicht vor oder ist sie nur partiell vorhanden, stößt der I. C. an seine Grenzen. Es wird herausgearbeitet, dass unabhängig davon auch der einwilligungsunfähige Patient selbst, entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten, über geplante Maßnahmen informiert und in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden soll. Empathie und das Wissen um die individuellen Fähigkeiten von Patienten mit dementiellen Erkrankungen ermöglichen eine effektive Kommunikation auch mit dieser Patientengruppe. Es wird gezeigt, wie auch bei fortschreitendem Verlust der Entscheidungs-, bzw. Einwilligungsfähigkeit Möglichkeiten genutzt werden können, je nach noch vorhandenen Fähigkeiten, die Patienten in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.