Der Richter
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Richter und Gerichte stehen in der Zeit medialer Omnipräsenz vor neuen Herausforderungen, die man durchaus als Versuchungen und Gefährdungen einordnen kann. Vor allem das Eindringen der Medienberichterstattung in laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren kann das Handeln und Verhalten der Richter beeinflussen und verlangt von ihnen mehr denn je, sich auf die zentralen Aspekte des Amtsethos und der richterlichen Unabhängigkeit zu besinnen. Gerade deshalb ist Stammlers Studie heute wieder hoch aktuell. Denn er reflektiert die Gefahren, die durch ganz unterschiedliche Erwartungen an das Verhalten von Richtern ausgelöst werden, etwa durch eine falsch verstandene Pflicht des Richters, jenseits des Gesetzes für Gerechtigkeit zu sorgen. Der Neudruck seiner Abhandlung ist deshalb auch mit dem Wunsch verbunden, die Besinnung auf das Amt und das Berufsethos des Richters anzuregen und dabei die in vielen Punkten zeitlosen Überlegungen von Rudolf Stammler als Stimulans anzunehmen. Rudolf Stammler (1856–1938) gehört zu den bedeutenden Rechtsgelehrten, die in der Zeit des Übergangs vom Kaiserreich in den demokratischen Verfassungsstaat in Halle geforscht, gelehrt und gelebt haben. Neben dem Interesse für Rechtsphilosophie haben seine Arbeiten auch Bezüge zur Sozialphilosophie und Soziologie. Einflussreich sind auch die beiden Schriften „Die Bedeutung des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches für den Fortschritt der Kultur“ (1900) und „Die grundsätzlichen Aufgaben des Juristen in Rechtsprechung und Verwaltung“ (1906). In allen diesen Arbeiten wird die Reflexion des Juristen über die Bedeutung des Rechts und seiner Anwendung in und für Staat und Gesellschaft deutlich, die in der heutigen Zeit häufig zu kurz kommt und neu und vermehrt angeregt werden sollte. Es ist vor allem dieser Gesichtspunkt, der den Ausschlag für die Wahl der Studie von Stammler zum Berufsbild der Richter für die Neuveröffentlichung in der Reihe Replikata gegeben hat.