Beihilfe-ABC Berlin
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Das Beihilfesystem umfasst die gesamten Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Entsprechend groß ist die Zahl der Einzeltatbestände, die im Beihilferecht geregelt sind. Für beihilfeberechtigte Beamte und Versorgungsempfänger ist deshalb die Ableitung ihrer Ansprüche aus den geltenden rechtlichen Bestimmungen, die in Bund und Ländern überdies differieren, sehr aufwändig und oft schwierig. Der vorliegende Ratgeber, der sich auf das Berliner Landesrecht beschränkt, verhilft anhand alphabetisch geordneter Stichworte sehr schnell zu einer korrekten beihilferechtlichen Bewertung einzelner Krankheits- und Vorsorgetatbestände und zu einem Einblick in das System selbst. Seitenverweise auf die dem jeweiligen Stichworttext zugrunde liegende Bestimmung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) ermöglichen ein zielgenaues tieferes Eindringen in die Materie.