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Wer trifft Entscheidungen im Strafprozess und wie beeinflusst die Verhandlungsleitung dessen Effizienz? Die Arbeit untersucht, bei welchen prozessualen Entscheidungen das gesamte Gericht oder der Vorsitzende allein entscheidet. Sie analysiert praxisrelevante Fälle und klärt, ob der Vorsitzende Anordnungen treffen oder das gesamte Gericht beschließen muss. Zudem wird erforscht, ob die Entscheidungen des Vorsitzenden vorläufig sind oder endgültig für die Instanz gelten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Rolle der Verhandlungsführung und deren Beitrag zur Effektivität der Hauptverhandlung. Der Autor betont, dass die Verhandlungsleitung nicht uneingeschränkt genutzt werden kann, um nicht gesetzlich normierte Maßnahmen zu legitimieren. Die Arbeit identifiziert Bereiche, in denen durch die Verhandlungsleitung bestehende Lücken geschlossen werden können, und wo gesetzliche Regelungen erforderlich sind, da die Grenzen der Verhandlungsleitung überschritten sind. Ein zentrales Thema ist, ob Verfahrensbeteiligte die vorläufigen Anordnungen des Vorsitzenden anfechten müssen und welche Folgen eine fehlende Beanstandung hat. Abschließend wird ein Ausblick auf mögliche Veränderungen in den Bereichen Verhandlungsverantwortung und -leitung gegeben, wobei die Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als Vergleichsmaßstab dienen.
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Verhandlungsverantwortung und Verhandlungsleitung im Kollegialgericht, Jürgen Heinrich
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- 2015
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